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Rechtsanwalt

Bernhard Stegerhoff

Kanzlei Stegerhoff
Kanzlei Stegerhoff

Rechtsgebiete

  • Erbrecht
  • Familienrecht
  • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
  • Kaufrecht
  • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
  • Allgemeines Vertragsrecht

In meiner Kanzlei in Gelsenkirchen stehe ich Ihnen mit Erfahrung und Engagement zur Seite. Als Teil eines Beratungsgesprächs erläutere ich meiner Mandantschaft auch komplexe Sachverhalte in verständlicher Sprache und informiere diese dabei ausführlich, stets transparent und vor allem realistisch zu Erfolgsaussichten, Risiken und Kosten. Gerne begrüße ich Sie in meinen Räumlichkeiten.

Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht

Im Mietverhältnis kommt es zu Konflikten zwischen Mieter und Vermieter? Als Ihre erfahrener Ansprechpartner im Mietrecht trete ich mit Nachdruck für Ihre Rechte ein, wenn Streitigkeiten über Betriebskostenabrechnungen, Mietmängel, Kautionsrückzahlungen oder Mieterhöhungen im Raum stehen. Ihr gutes Recht vertrete ich zudem im Wohnungseigentumsrecht mit persönlichem Engagement – sprechen Sie mich gerne an, wenn Sie vor Problemen rund um Hausverwaltung, Eigentümergemeinschaft und Teilungserklärung stehen!

Familienrecht

Mit viel Engagement und Sachverstand nehme ich mich allen familienrechtlichen Angelegenheiten an. Sind Sie beispielsweise zum Entschluss gekommen, sich von Ihrer Ehepartnerin oder Ihrem Ehepartner zu trennen, können Sie sich jederzeit an mich wenden – ich stehe Ihnen während des gesamten Scheidungsverfahrens zur Seite. Sind Kinder von der Ehescheidung betroffen, kläre ich Sie zudem ausführlich über die Themen Umgangsrecht und Sorgerecht auf. Ich kümmere mich des Weiteren um die Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen für den Nachwuchs sowie für den Ehegatten. Darüber hinaus bin ich Ihnen bei der Klärung von Adoptions- und Vaterschaftsfragen behilflich. Heiratswillige berate ich rund um die bevorstehende Eheschließung und fertige Eheverträge an.

Erbrecht

Generell ist jeder Erblasser in seiner Entscheidung, wem er etwas zuwenden möchte, vollkommen frei. Zugunsten gewisser Personen wie Kinder, Enkelkinder, Eltern oder Ehegatten existiert jedoch ein Pflichtteilsrecht. Ich berate Sie umfassend zur Abfassung von Testamenten und Erbverträgen oder kläre in Ihrem Auftrag alle aufkommenden Rechtsfragen im Zusammenhang mit letztwilligen Verfügungen. Darüber hinaus können Sie auch im Erbfall auf mich zählen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es z. B. um die Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen oder die Ausschlagung eines überschuldeten Nachlasses geht.

Allgemeines Vertragsrecht

Ob Dienstvertrag, Kaufvertrag oder Werkvertrag, im Bereich des allgemeinen Vertragsrechts kümmere ich mich zuverlässig um Ihre vertraglichen Angelegenheiten. Gerne erstelle ich neue und prüfe bereits vorhandene Verträge, informiere Sie über Ihre Rechte sowie Pflichten oder setze Ihre vertraglichen Ansprüche durch.

Sie erreichen mich telefonisch, per E-Mail oder über das anwalt.de-Profil selbst.

Bernhard Stegerhoff ist gelistet in Rechtsanwälte Gelsenkirchen und Rechtsanwälte Deutschland.

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