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Über mich
Suchen Sie eine Fachanwältin für Erbrecht, die Ihnen bei der Nachlassplanung oder bei der Testamentsgestaltung zur Seite steht? Dann ist Frau Rechtsanwältin Brauck genau die richtige Ansprechpartnerin!
Rechtsanwältin Barbara Brauck, Fachanwältin für Erbrecht hat ihre Tätigkeitsschwerpunkte auf die Bereiche Erbrecht, Vermögensnachfolge und Schenkungen gelegt. Als Fachanwältin für Erbrecht verfügt sie über ein hohes Maß an theoretischen und praktischen Fähigkeiten, die sie durch den erfolgreichen Abschluss des Fachanwaltskurses und durch die Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen erlangte. Zudem wurde ihr aufgrund einer überdurchschnittlichen Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen das Fortbildungszertifikat des Deutschen Anwaltvereins verliehen. Sie übernimmt die rechtssichere Gestaltung von Testamenten, Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen. Ihren Mandanten bietet sie eine individuelle Nachlassplanung an und steht neben Ehepaaren selbstverständlich auch Paaren ohne Trauschein, Alleinstehenden, Geschiedenen, Patchwork-Familien und Familien mit behinderten oder bedürftigen Kindern als sachkundige Ansprechpartnerin zur Seite. Daneben steht sie auch Unternehmen und Eigentümern von Immobilien in allen Fragen zur Verfügung und übernimmt gerne auch Mandate mit Auslandsbezug, z. B. wenn Vermögen im Ausland besteht oder im Falle einer ausländischen Staatsangehörigkeit. Möchten Sie bereits zu Lebzeiten eine Immobilie oder Ihr Vermögen Ihren Kindern übertragen oder schenken? Frau Rechtsanwältin Brauckinformiert Sie in einem persönlichen Gespräch über die Regelungen, die bei der Übertragung von Privatvermögen zu beachten sind, und fertigt Übergabe- und Schenkungsverträge an. Insbesondere unterstützt sie Mittelständler, Landwirte und Winzer bei der Übergabe des Betriebes, des Hofs oder Weinguts, erstellt steuerlich optimierte Übergabeverträge und berät zu Themen wie Höfeordnung, Landgut, Verpachtung, Pflichtteil und Erbschaftsteuer. Frau Rechtsanwältin Brauck unterstützt ihre Mandanten bei der Abwicklung des Nachlasses, macht Pflichtteilsansprüche geltend und vertritt Sie bei Erbstreitigkeiten.
Bürozeiten: Um Wartezeiten in der Kanzlei zu vermeiden, bitten wir Sie, einen Termin per Telefon zu vereinbaren. Gerne können auch Abend- bzw. Samstagtermine sowie Termine Vor-Ort vereinbart werden. Selbstverständlich können Sie auch das Kontaktformular des Profils nutzen.Anfahrtsinformationen: Die Kanzlei liegt in Geisenheim, Zollstraße 12. Mit den öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen Sie die Kanzlei mit der Buslinie 171, Haltestelle Rheinufer. Bei Anreise mit dem Pkw empfehlen wir die Anfahrt über die Bundesstraße B42. Parkmöglichkeiten finden Sie an der Kanzlei.
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Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link:www.kanzlei-brauck-hunger.de
Sprachen
- Deutsch
- Englisch
Mitgliedschaften
- Deutsche Gesellschaft für Erbrecht und Vermögensnachfolge (DVEV)
- Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltsverein e. V. (DAV)
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Gesellschaftsvertrag, Testament, Ehevertrag
08.04.2022Übertragung und Vererbung von Immobilien und die Erbschafts- und Schenkungssteuer
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