Fachanwalt für
- Strafrecht
Über mich
Rechtsanwalt Claus-Philipp Napp
Fachanwalt für Strafrecht
Herzlich willkommen bei Rechtsanwalt Claus-Philipp Napp!
Herr Napp ist bereits seit dem Jahr 1984 als Rechtsanwalt zugelassen und darf sich inzwischen aufgrund nachgewiesener Fachkenntnisse sowie Erfahrung Fachanwalt für Strafrecht nennen. Er konzentriert sich ganz auf die Bearbeitung von Mandaten in diesem Rechtsgebiet und kümmert sich als erfahrener sowie engagierter Strafverteidiger sowohl um die Wahrung der Rechte von Beschuldigten und Angeklagten als auch von Inhaftierten. Bei Bedarf kann er auch auf Englisch, Französisch und Spanisch mit den Rechtsratsuchenden kommunizieren.
Strafrecht
Als Fachanwalt für Strafrecht steht Ihnen Rechtsanwalt Napp sowohl als Pflichtverteidiger als auch als Wahlverteidiger und Vertreter der Nebenklage zur Verfügung. Er vertritt im Strafverfahren Ihre Interessen und stellt ein faires Verfahren sicher. Rechtsanwalt Napp bietet durchsetzungsstarke Vertretung vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis hin zur Einlegung von Rechtsmitteln, wie Revision oder Berufung. Er nimmt Einsicht in die Ermittlungsakten und arbeitet dann mit Ihnen gemeinsam die passende Verteidigungsstrategie für Sie aus.
Zu seinem Tätigkeitsfeld zählt nicht nur das allgemeine Strafrecht, sondern u. a. auch das Betäubungsmittelstrafrecht, Verkehrsstrafrecht und Jugendstrafrecht. Rechtsanwalt Napp unterstützt Sie ebenso im Falle einer Hausdurchsuchung, Strafanzeige oder Festnahme und weiß, welche Maßnahmen er ergreifen muss, damit Sie schnellmöglich aus der Untersuchungshaft entlassen werden. Gegebenenfalls beantragt er Haftprüfung oder legt in Ihrem Auftrag Haftbeschwerde ein.
Sprachen
- Deutsch
- Französisch
- Englisch
- Spanisch
Kontaktdaten von Claus-Philipp Napp
Colonnaden 21, 20354 Hamburg
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napp.wortmann@t-online.de
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