Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Ernst J. Hoffmann
Rechtsanwalt und Notar

Dr. Ernst J. Hoffmann

Weidemann & Hoffmann Rechtsanwälte
Weidemann & Hoffmann Rechtsanwälte

Fachanwalt für

  • Verkehrsrecht
  • Bankrecht & Kapitalmarktrecht

Rechtsgebiete

  • Erbrecht
  • Familienrecht
  • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
  • Versicherungsrecht
  • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
WF
von W. F. am 10.06.2021 um 12:53 Uhr
Vertretung gegenüber Haftpflicht- und Berufsunfähigkeitsversicherer mit erheblichen Personenschaden
Versicherungsrecht

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Seit 2008 bin ich in Bargteheide als Rechtsanwalt, seit 2018 auch als Notar  tätig. Seit 2018 übe ich meine Tätigkeit als Partner der Weidemann & Hoffmann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung aus. Ich bin Fachanwalt für Verkehrsrecht und Bank- und Kapitalmarktrecht. Weitere Schwerpunkte sind das Immobilienrecht, Erbrecht und Gesellschaftsrecht. Ich betreue mittelständische Unternehmen sowie Verbraucher. Aufgrund meiner Promotion im Wirtschaftsrecht, eines Zusatzstudiums der Wirtschaftswissenschaften und Tätigkeiten in Grossunternehmen bin ich in der Lage, komplizierte wirtschaftliche Sachverhalte zu verstehen. In der Regel erreichen Sie mich direkt über meine Durchwahl 04532-2899109.


Grundstücksrecht & Immobilienrecht

Wenn Sie ein Grundstück oder eine Wohnung kaufen oder verkaufen, eine Immobilie im Wege der vorweggenommenen Erbfolge mit einem Nießbrauchrecht übertragen oder eine Dienstbarkeit eintragen oder löschen lassen möchten, stehe ich als Rechtsanwalt oder Notar zur Verfügung. Bei komplizierten Vertragskonstellationen und Finanzierungen empfiehlt sich eine Beratung durch einen Anwalt, da der Notar neutral sein muss und nicht auf jedes Risiko hinweisen darf.

Auseinandersetzungen zwischen Nachbarn nach dem Nachbarrecht sowie zwischen Bauherren, Handwerkern und Bauunternehmen, Gewährleistungsansprüche (Werkvertragsrecht), Miet- und WEG-Streitigkeiten gehören zu meinem ständigen Geschäft. Hinzu kommen Streitigkeiten nach dem öffentlichen Baurecht gegenüber der Verwaltung/Bauamt.

Erbrecht

Eine schlechte Nachfolgeregelung führt oft zu hohen Kosten oder zum Zerwürfnis ganzer Familien. Ursache ist oft ein selbstgeschriebenes Testament, über dessen Wortlaut Streit entbrennt, weil der Erblasser mehrdeutige Worte gewählt hat. Nachfolgeplanung sollte spätestens mit 60 Jahren einsetzen, bei großen Vermögen schon deutlich früher. Anders als viele Kollegen nehme ich mir für ein Beratungsgespräch viel Zeit, um Ihre Ziele und Ihre Verhältnisse genau zu erfassen. Oft genügt ein Testament, bei Ehegatten ein Berliner Testament, wobei erbschaftssteuerliche Aspekte zu berücksichtigen sind. Ein Erbvertrag kommt selten in Betracht. Vor- und Nacherbfolge ist ebenfalls nur in besonderen Konstellationen wie Patchworkfamilien, Behinderten, Sozialempfängern und bei Geschiedenen sinnvoll. Besondere Regelungen sind bei Ehen mit Ausländern oder häufigem Aufenthalt sowie Immobilien im Ausland erforderlich. Der Pflichtteil läßt sich nur durch frühzeitige Planung minimieren. Erben bin ich bei der Abwicklung des Erbfalls behilflich, vertrete sie zur Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft oder mache Pflichtteilsansprüche geltend. 


Handelsrecht & Gesellschaftsrecht

Als Notar betreue ich die Gründung, Umwandlung und Übertragung von Unternehmen sowie alle Handelsregistersachen. Als Rechtsanwalt vertrete ich Unternehmen in Streitigkeiten mit anderen Unternehmen und Versicherungen, häufig auch mit Bezug ins Ausland (Brasilien, Spanien, Portugal, englischsprachige Länder). Ich berate und verteidige Geschäftsführer und Vorstände in Haftungsfragen. Ich biete Unternehmen laufende Rechtsberatung, die deutlich günstiger ist als ein Unternehmensjurist. Besondere Kenntnisse habe ich im Franchise-Recht und im Transportrecht. 


Verkehrs- und Kfz-Recht 

Ich vertrete Geschädigte von Verkehrsunfällen gegenüber Versicherungen. Ein Spezialgebiet sind Schwerverletzte mit Dauerschäden. Hier geht es oft um Schadensersatz in 6-stelliger Höhe, den die Versicherungen nicht freiwillig zahlen. Doch auch gegen Kürzungen bei kleinen Blechschäden gehe ich für Sie vor. Das Anwaltshonorar zahlt bei unverschuldeten Unfällen die Versicherung des Unfallgegners.

Autohäusern und Kfz-Werkstätten nehme ich mit der Unfallschadenregulierung eine Arbeit ab, die sie nicht bezahlt bekommen. Des weiteren vertrete ich in Streitigkeiten zwischen Kunden und Werkstatt wegen Gewährleistung sowie zwischen Käufern und Verkäufern von Kfz.

Ich verteidige und berate des weiteren in Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitensachen, u.a. wegen Alkohol, Drogen, Führerscheinentzug, Abstinenznachweis, MPU usw.


Bank- und Kapitalmarktrecht

Als Fachanwalt vertrete ich überwiegend Verbraucher und Unternehmen gegenüber Banken und Finanzdienstleistern in Streitigkeiten um Finanzierungen wie Leasing und Kredite (auch Widerrufe) sowie wegen Falschberatung bezüglich Kapitalanlagen wie Aktien, Fonds, Anleihen, Immobilien, Schiffe, Windparks, Energie, Nachrangdarlehen, Bitcoin, Lebensversicherungen, Zertifikate, Crowdinvesting, Crowdfunding, Venture Capital usw.


Versicherungsrecht

Ich vertrete Versicherungsnehmer, häufig Schwerverletzte und Schwerkranke, gegen Unfall-, Haftpflicht-, Berufsunfähigkeits-,  Erwerbsunfähigkeits-, Rentenversicherungen, Krankenkassen und der Berufsgenossenschaft. Des weiteren setze ich Rückabwicklungsansprüche aus widerrufenen Lebensversicherungen durch.

Dr. Ernst J. Hoffmann ist gelistet in Rechtsanwälte Bargteheide und Rechtsanwälte Deutschland.

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  • Deutsch
  • Englisch
  • Spanisch
  • Portugiesisch

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