3 Fachanwälte in Waldkraiburg

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Profil-Bild Rechtsanwältin Veronika Schönsteiner
Rechtsanwältin Veronika Schönsteiner
MEK-Rechtsanwaelte GbR, Stadtplatz 12, 84478 Waldkraiburg 7167.0050285115 km
Fachanwältin Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Fachanwältin in Waldkraiburg
aus 9 Bewertungen Einfach Spitze. (10.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Knoll
sehr gut
Rechtsanwalt Andreas Knoll
Anwaltskanzlei Andreas Knoll, Stadtplatz 2-4, 84478 Waldkraiburg 7167.0673784166 km
Wir gehen den Weg GEMEINSAM mit Ihnen bis zum Ziel. Mit Kompetenz, Erfahrung, Vertrauen, Ehrlichkeit, Transparenz und Menschlichkeit.
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Fachanwalt in Waldkraiburg
aus 37 Bewertungen Gerade in komplexen und langwierigen Angelegenheiten zeigt sich die wahre Kompetenz. Ich habe Herrn Knoll als ruhigen, … (08.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Udo Kesselgruber
Kanzlei Kesselgruber, Leo-Fall-Str. 14, 84478 Waldkraiburg 7168.2903483912 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Fachanwalt in Waldkraiburg

Rechtstipps von Fachanwälten aus Waldkraiburg

Fragen und Antworten

  • Wie finde ich den richtigen Fachanwalt in Waldkraiburg?
    Wir helfen Ihnen bei der Suche nach dem richtigen Fachanwalt in Waldkraiburg. Verfeinern Sie Ihre Suche, indem Sie Ihre PLZ eingeben. Sie erhalten sofort alle passenden Fachanwälte in Ihrer Nähe. Benutzen Sie unsere Filter, um beispielsweise Fachanwälte in Waldkraiburg zu einer bestimmten Fachanwaltschaft oder mit Bewertungen anzuzeigen. Möchten Sie sich lieber in einer bestimmten Sprache beraten lassen? Kein Problem, denn Sie können unsere Fachanwälte auch nach Fremdsprachen filtern. Detaillierte Informationen zu jedem Fachanwalt sowie seine Kontaktdaten sehen Sie auf dem jeweiligen Profil. Finden Sie hier Ihren passenden Fachanwalt in Waldkraiburg!
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.