Die Stiftung Nationale Anti Doping Agentur Deutschland ist berechtigt, folgende personenbezogene Daten zu verarbeiten, soweit dies zur Durchführung ihres Dopingkontrollsystems erforderlich ist:
- 1.
Vor- und Familienname der Sportlerin oder des Sportlers, - 2.
Geschlecht der Sportlerin oder des Sportlers, - 3.
Geburtsdatum der Sportlerin oder des Sportlers, - 4.
Nationalität der Sportlerin oder des Sportlers, - 5.
Sportart und Sportverband der Sportlerin oder des Sportlers einschließlich der Einstufung in einen Leistungskader, - 6.
Zugehörigkeit der Sportlerin oder des Sportlers zu einem Trainingsstützpunkt und einer Trainingsgruppe, - 7.
Vor- und Familienname der Athletenbetreuerinnen und Athletenbetreuer, - 8.
Regelverstöße nach dem Dopingkontrollsystem und - 9.
Angaben zur Erreichbarkeit und zum Aufenthaltsort, sofern die Sportlerin oder der Sportler zu dem von der Stiftung Nationale Anti Doping Agentur Deutschland vorab festgelegten Kreis gehört, der Trainingskontrollen unterzogen wird.