Heinz Trost
Fachanwalt für
- Familienrecht
Rechtsgebiete
- Verkehrsrecht
- Baurecht & Architektenrecht
Über mich
Herzlich willkommen!
Nach dem Studium der Rechtswissenschaften, welches er an der Universität des Saarlandes und der Universität Freiburg absolvierte, folgte das Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Saarbrücken. Nach dem zweiten Staatsexamen trat Rechtsanwalt Trost in die Kanzlei Schneider, Trost & Dr. Friedrichs ein und fungiert seit dem Jahr 1985 als Vertragsanwalt des ADAC.
Als Fachanwalt für Familienrecht verfügt er über langjährige Berufserfahrung und überdurchschnittliche juristische Kenntnisse, die er umfassend in die rechtliche Betreuung seiner Mandanten einbringt. Zudem hat er bereits den theoretischen Teil der Fachanwaltsausbildung für Bau- und Architektenrecht absolviert.
Familienrecht
Eine Trennung oder Scheidung stellt eine emotional belastende Situation dar – gut, wenn Sie sich dann nicht auch noch über die rechtlichen Folgen den Kopf zerbrechen müssen. Für Sie übernehme ich die Klärung der Trennungs- oder Scheidungsfolgen wie z. B. die Höhe der Ansprüche auf Kindesunterhalt oder Trennungsunterhalt, die Aufteilung des Sorge- und Umgangsrechts für gemeinsame Kinder oder die Durchführung der Gütertrennung und des Vermögensausgleichs. Um Sie für den Fall der Fälle ideal abzusichern, helfe ich Ihnen gerne bereits in „guten Zeiten“ bei der Erstellung eines rechtssicheren und individuellen Ehevertrags.
Verkehrsrecht
Als erfahrener Rechtsanwalt für Verkehrsrecht bin ich für Sie genau der richtige Ansprechpartner, wenn Sie wegen einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr (z. B. Rotlichtverstoß oder Geschwindigkeitsübertretung) einen Bußgeldbescheid erhalten haben. Ich prüfe diesen auf Anfechtbarkeit und helfe Ihnen, ein drohendes Fahrverbot, den Führerscheinentzug, Punkte in Flensburg oder eine MPU zu vermeiden. Gerne nehme ich mich außerdem Ihres Anliegens beim Vorwurf einer Verkehrsstraftat (z. B. Alkohol oder Drogen am Steuer, Fahrerflucht etc.) an oder berate und vertrete Sie rund um den Fahrzeugkauf.
Baurecht & Architektenrecht
Als Anwalt für Baurecht und Architektenrecht unterstütze ich Sie umfassend bei den häufig umfangreichen und komplexen Problemen in diesem rechtlichen Bereich. Besonders häufig wird von Bauherren, Bauunternehmern, Architekten und anderen Baubeteiligten über am Bau auftretende Mängel gestritten, aber auch Werklohnforderungen, Handwerkerrechnungen oder Architektenhaftungsansprüche führen immer wieder zu rechtlichen Konflikten. Ich unterstütze Sie gerne baubegleitend in sämtlichen Bauphasen vom Abschluss eines Bauvertrags und/oder Architektenvertrags bis hin zur erfolgreichen Durchsetzung Ihrer daraus resultierenden Ansprüche.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.schneider-trost-friedrichs.de
Sprachen
- Deutsch
- Englisch
Mitgliedschaften
- Deutscher Anwaltverein e.V. (DAV)
- Saarländischer Anwaltverein e.V. (SAV)
- Arbeitsgemeinschaft Straf- und Strafprozessrecht im DAV
- Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV
Bewertungen
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Kanzlei
13:30–17:30
13:30–16:15
Kollegen der Kanzlei
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Kontaktdaten von Heinz Trost
Am Bahnhof 6, 66822 Lebach
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kanzlei@friedrichs-und-partner.de
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FAQ
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