Fachanwalt für
- Strafrecht
Rechtsgebiete
- Verkehrsrecht
- Ordnungswidrigkeitenrecht
Über mich
Kompetent und vor allem pragmatisch stehe ich Ihnen in den Schwerpunkten meiner Tätigkeit als Ansprechpartner in meinen Büroräumen in Ludwigshafen am Rhein zur Seite. Egal, worum sich Ihr Anliegen genau dreht – zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren, ich berate und vertrete Sie mit großem persönlichen Engagement und setze Ihr gutes Recht für Sie durch! In meiner Kanzlei stehe ich Ihnen zur Verfügung.
Strafrecht
Wenn ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen Sie eingeleitet wurde, kann jedes Zögern und jede unüberlegte Handlung gegenüber den Ermittlungsbehörden Ihre Lage unwiederbringlich verschlechtern. Daher sollten Sie schnellstens einen qualifizierten Strafverteidiger beauftragen. Nach Einsichtnahme in die Ermittlungsakte entwickle ich die passende Verteidigungsstrategie für Ihren Fall und vertrete Ihre Interessen effektiv gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft sowie vor Gericht. Mit Kompetenz, Erfahrung und Durchsetzungsstärke wahre ich Ihre Rechte in allen Phasen eines Strafverfahrens. Zudem stehe ich auch Inhaftierten bei, wenn es um Themen wie eine Haftbeschwerde oder einen Hafturlaub geht.
Verkehrsrecht
Das Verkehrsrecht stellt einen weiteren Interessenschwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit dar. Ich leiste Ihnen kompetenten und fachkundigen Rechtsbeistand bei der Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall, sollten Sie in diesen verschuldet oder unverschuldet verwickelt worden sein. Darüber hinaus kümmere ich mich engagiert um die Geltendmachung von verkehrsrechtlichen Ansprüchen auf Schadensersatz sowie Schmerzensgeld. Haben Sie hingegen einen Bußgeldbescheid erhalten, nachdem Sie eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr, wie beispielsweise einen Rotlichtverstoß, eine Trunkenheitsfahrt oder ein Abstandsvergehen, begangen haben? Um gegen diesen Vorwurf vorzugehen und ein drohendes Fahrverbot abzuwehren, können Sie gerne jederzeit mit mir in Kontakt treten.
Ordnungswidrigkeitenrecht
Ordnungswidrigkeiten stellen geringfügige Gesetzesverstöße dar, welche im Normalfall mit einem Bußgeld sanktioniert werden. Ich kenne mich bestens mit den einzuhaltenden Vorschriften zum Bußgeldverfahren aus und wahre im Anschluss an eine genaue Prüfung Ihres Bußgeldbescheids engagiert Ihre Rechte gegenüber den zuständigen Verwaltungsbehörden, egal ob Ihnen beispielsweise ein Verkehrsverstoß wie Geschwindigkeitsüberschreitung, eine Verletzung der Meldepflicht oder ein Verstoß im Gewerberecht zur Last gelegt wird. Gerne vertrete ich Sie nach erfolgter Akteneinsichtnahme im Rahmen eines Einspruchs, wann immer dies erfolgversprechend ist.
Wenden Sie sich gerne telefonisch, per E-Mail oder ganz einfach und direkt über das anwalt.de-Profil an mich. Ich nehme mir Zeit für Sie, prüfe die rechtlichen Gegebenheiten detailliert und biete Ihnen eine zügige Einschätzung der Chancen und Risiken in Ihrem individuellen Fall. Von meiner Erfahrung und Kompetenz können Sie sich unter dem Menüpunkt „Bewertungen“ überzeugen.
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