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Rechtsanwalt

Dr. Joachim Schuster

Kanzlei Joachim Schuster
Kanzlei Joachim Schuster

Fachanwalt für

  • Erbrecht
  • Familienrecht

Rechtsgebiet

  • Strafrecht
TW
von T. W. am 24.03.2021 um 18:05 Uhr
Themengebiet: Abwehr Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche
Erbrecht

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Rechtsanwalt Dr. Joachim Schuster ist seit nunmehr 40 Jahren für Sie als Rechtsanwalt in seiner Kanzlei in Langenfeld tätig. Gerne berät er Sie umfassend im Erbrecht, im Familienrecht und im Strafrecht und zeichnet sich dabei durch individuelle Betreuung und die Nähe zu Ihnen als Mandant aus.

Strafrecht

Im Strafrecht geht es regelmäßig um viel. Oft steht nichts Geringeres auf dem Spiel als Ihre Freiheit. Es ist daher in diesem Bereich besonders wichtig, einen starken Partner an Ihrer Seite zu wissen, der für Ihre Rechte kämpft und sich mit persönlichem Engagement für Sie einsetzt. Als Strafverteidiger stehe ich an Ihrer Seite und erarbeite gemeinsam mit Ihnen eine individuelle und wirksame Verteidigungsstrategie. So erreiche ich für Sie stets den bestmöglichen Verfahrensausgang!

Familienrecht

Im Familienrecht werden die rechtlichen Verhältnisse von Personen, die durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Verwandtschaft oder Familie miteinander in Verbindung stehen, geregelt. Meine Tätigkeit in diesem Bereich umfasst neben Themen wie Scheidung und Unterhaltsansprüchen auch Konflikte um das Umgangsrecht und die elterliche Sorge für Kinder sowie Verfahren zur Feststellung einer Vaterschaft bzw. Vaterschaftsklagen. Daneben befasse ich mich zudem mit der Gestaltung familienrechtlicher Dokumente wie Eheverträge oder Scheidungsfolgenvereinbarungen. Einen weiteren wichtigen Teil meiner Arbeit stellen Rechtsfragen zur eingetragenen Lebenspartnerschaft und gleichgeschlechtlichen Ehe dar.

Erbrecht

Wenn es um Geld geht, wird gestritten – das Erbrecht macht da keine Ausnahme und Fehden entfremden nicht selten Familien. Dabei kann Abhilfe dadurch geschaffen werden, sich bereits zu Lebzeiten Gedanken darüber zu machen, an wen das Vermögen später gehen soll – und an wen nicht – und mit der Hilfe eines Rechtsanwalts, ggf. auch Notars, die eigenen Wünsche schriftlich in einem rechtssicheren Testament oder Erbvertrag festzuhalten. Lassen Sie sich von mir außerdem dazu weiterhelfen, was es bei der Annahme oder Ausschlagung zu beachten gibt, sich den Pflichtteil von mir errechnen (z. B. bei einer Enterbung oder einer Schenkung zu Lebzeiten) oder schlichten, wenn sich eine Erbengemeinschaft bildet, in der Uneinigkeit herrscht.

Scheuen Sie sich nicht, sich mit mir in Verbindung zu setzen – ich stelle sicher, dass Ihre Interessen Beachtung finden und die Ihnen zustehenden Rechtsansprüche sicher durchgesetzt werden.

Die Kanzlei befindet sich in Langenfeld. Mit den öffentlichen Verkehrsmitteln ist sie über die Bushaltestelle Rathaus in nur wenigen Gehminuten zu erreichen. Bei Anreise mit dem Pkw sind ausreichend Parkmöglichkeiten in Kanzleinähe vorhanden.

Dr. Joachim Schuster ist gelistet in Rechtsanwälte Langenfeld (Rheinland) und Rechtsanwälte Deutschland.

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