Bewertungen von Kerger & Partner Rechtsanwälte PartG

4,5
Sehr gut
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Bewertungen

PT

von P. T. am 20.01.2024 um 12:42 Uhr für Rechtsanwältin Friederike Kerger

In den besten Händen.
Baurecht & Architektenrecht
Ich hatte ein komplexes Anliegen hinsichtlich Betruges am Bau. Meine Anfrage wurde umgehend beantwortet. Frau Kerger hat sich des Falls angenommen und mich gründlich und sehr interessiert beraten. Es wurden mehrere Vorgehensweisen dargelegt und dann diskutiert. Schlussendlich ist es auf einen Gerichtsprozess hinausgelaufen, den wir dank Frau Kerger problemlos gewonnen haben. Besonders hervorzuheben ist der freundliche und sehr zuvorkommende Umgang der Kanzlei mit ihren Klienten. Telefonische Beratung und der daraus resultierende E-Mail Kontakt verliefen unkompliziert und zeitnah. Aus meiner Sicht trifft man mit der Wahl der Kanzlei Kerger eine äußerst gute Wahl.
Vielen Dank, dass Sie sich die Zeit für ein Feedback genommen haben, Herr Dr. Teubner. Es freut uns, dass Sie so zufrieden mit unserer Arbeit waren. Wir stehen Ihnen jederzeit gerne wieder zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
F. Kerger
FT

von F. T. am 28.10.2023 um 10:40 Uhr für Kerger & Partner Rechtsanwälte PartG

Ich kann nichts gutes über Herr Kerger sagen!!!
Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Eine totale Enttäuschung!!!
MH

von M. H. am 05.10.2023 um 21:32 Uhr für Kerger & Partner Rechtsanwälte PartG

100 % Empfehlung für diese Kanzlei
Baurecht & Architektenrecht
Wir vergeben die Note 1+. Obwohl wir in der Sommerferien- und Urlaubszeit eine sehr kurzfristige Angelegenheit hatten und nach BayDschG gewiss zu den exotischeren Mandanten gehören, hat uns Herr Rechtsanwalt Kerger gegen einen zahlungsunwilligen Kunden sehr gut, sehr kompetent und sehr freundlich beraten. Die Beantwortung unserer Emails geschah nicht nur blitzschnell sondern auch sehr geduldig. Am Ende blieben für uns Laien auch keine Fragen offen und es kam sogar zu einer außergerichtlichen Einigung, die ganz in unserem Sinne war, was letztlich nur der sehr guten Betreuung durch Herrn Rechtsanwalt Kerger zu verdanken ist. Ich kann diese Kanzlei sehr guten Gewissens empfehlen. Vielen herzlichen Dank an Herrn Rechtsanwalt Kerger und das gesamte Team von Kerger & Partner.
SC

von S. C. am 13.09.2023 um 16:39 Uhr für Kerger & Partner Rechtsanwälte PartG

Zuverlässig und kompetent!
Allgemeines Vertragsrecht
Herr Kerger hat uns mit Einsatz und Expertise in einem Rechtsstreit äußerst effektiv unterstützt. Trotz anfänglichem Widerstand der gegnerischen Partei konnte ein Gerichtsverfahren vermieden werden, und unsere Forderung wurde vollständig erfüllt. Dieses herausragende Ergebnis verdanken wir zweifellos Herrn Kergers fachlicher Kompetenz. Wir möchten uns aufrichtig für seine Unterstützung bedanken und empfehlen die Kanzlei uneingeschränkt weiter.
CH

von C. H. am 03.08.2023 um 13:27 Uhr für Kerger & Partner Rechtsanwälte PartG

sehr gute Beratung
Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Herr Kerger und sein Team hat sich von Anfang an als ein sehr kompetenter und fachlich versierter Partner herausgestellt.
Ich fühlte mich von Anfang an gut aufgehoben. Die Beratung war sehr fundiert und alle Einschätzungen sind auch so eingetroffen. Besser gut es kaum!!! Ich kann Herrn Kerger und sein Team nur besten Gewissens weiter empfehlen.
VM

von V. M. am 31.07.2023 um 11:19 Uhr für Kerger & Partner Rechtsanwälte PartG

Leider unzuverlässig
Allgemeines Vertragsrecht
Den Kontakt zu Herrn Kerger hatte ich über einen gemeinsamen Bekannten, welchem er zugesagt hat, meinen Fall zu übernehmen. Leider blieben alle meine E-Mails einen ganzen Monat lang (!) unbeantwortet, und bei meinen vier Anrufen wurde ich jedesmal nur vertröstet, zweimal von Herrn Kerger direkt und zweimal durch dessen Mitarbeiterin. Herr Kerger, warum sagen Sie es nicht gleich, wenn Sie kein Interesse an einem Fall haben oder Ihnen ein Streitwert von € 4.500,- zu gering ist?!
Sehr geehrte Frau M.,

dass es in Ihrem Fall zu Verzögerungen kam, bitten wir noch einmal zu entschuldigen. Der Streitwert Ihrer Angelegenheit war indes nicht ausschlaggebend, vielmehr hatten auch wir in dieser Zeit mit einem Personalengpass zu kämpfen. Hierauf hatten wir in den von Ihnen geschilderten Telefonaten hingewiesen.

Mit freundlichen Grüßen
RA B. Kerger
RB

von R. B. am 26.06.2022 um 14:57 Uhr für Rechtsanwältin Friederike Kerger

schnelle und kompetente Beratung
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Frau Kerger hat uns bei der Gestaltung eines Kaufvertrags für eine Eigentumswohnung beraten. Die Terminfindung war schnell und einfach, die Beratung sehr kompetent.
Wir freuen uns, dass Sie mit unserer Arbeit für Sie zufrieden waren. Vielen Dank für die angenehme Zusammenarbeit und das unserer Kanzlei entgegen gebrachte Vertrauen.

F. Kerger, Kanzlei Kerger & Partner PartG
SN

von S. N. am 17.06.2022 um 12:09 Uhr für Rechtsanwältin Friederike Kerger

Beratung zum Einheimischenmodell
Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Fundierte und freundliche Beratung. Absprachen funktionieren schnell und reibungslos.
EZ

von E. Z. am 16.05.2022 um 14:00 Uhr für Rechtsanwalt Bernd Kerger

UNGLAUBLICH, aber WAHR!!
Allgemeine Rechtsberatung
Ich entzog Herrn Kerger in 2020 ein Mandat wg. einer Durchsuchung, da er nicht nach RVG abrechnen wollte sondern nach nicht unerheblichem Stundenhorar. Zur gleichen Zeit war noch ein anderes Verfahren anhängig: "minderwertige Lieferung einer Büroeinrichtung eines Schreiners" Verhandlung in 2021: April war die letzte Rückmeldung des Herrn Bernd Kergers. Im Oktober war der Gerichtstermin (persönliches Erscheinen nötig), aus dem er mich anrief und meinte, ob ich wisse, wo er sei. Ich hatte versehentlich den Termin eine Woche später eingetragen. Dass er mich nicht ein paar Wochen vorher kontaktierte um die Angelegenheit nochmals durchzusprechen, und ich somit pünktlich in der Verhandlung gewesen wäre, lege ich ihm zur Last, dass ich mit Pauken und Trompeten dieses Verfahren - weil nicht persönlich anwesend - verloren habe. Der unfassbare Kommentar des Herrn Bernd Kerger war: "ich habe ihnen doch gesagt, dass wir schlechte Aussichten haben".
Wenn er dies getan hätte, wäre ich dann zu ihm gegangen??? Mit Verlaub Herr Kerger, es gibt nicht nur sie als Rechtsanwalt.
Ich kann nur jedem Hilfesuchenden raten, dass er mehrere Rechtsanwälte prüft, bevor er unterschreibt. Dieser Rechtsanwalt ist definitiv nicht empfehlenswert, wenn er nicht mal Zeit findet, um sich noch rechtzeitig vor dem Gerichtstermin abzusprechen! Selbst ein Anruf seiner Sekretärin hätte mir sehr geholfen. Ein absolutes Fehlverhalten!
Sehr geehrte Frau Zacherl,

vielen Dank für ihre Bewertung. Wir halten die vorgebrachte Kritik für unbegründet und nehmen dazu wie folgt Stellung:

Ihnen stand es frei, ihre anwaltlichen Berater zu wählen und dabei auf solche zurückzugreifen, welche nach dem RVG abzurechnen bereit sind. Honorarvereinbarungen sind ein übliches Instrument anwaltlicher Vergütung. Das ihnen angebotene Honorar belief und beläuft sich im mittleren Durchschnitt der ortsansässigen Kollegen.

Den eigentlichen Grund ihres Ärgernisses - die Säumnisse im Rahmen der Planung ihrer Termine - haben wir hingegen nicht zu vertreten, nachdem ihnen der Termin rechtzeitig bekannt gegeben wurde.

Zudem haben sie das explizit angesprochene Verfahren gerade nicht „...mit Pauken und Trompeten… verloren…“, sondern nicht das Ergebnis erzielt, welches sie sich gewünscht haben. Auf die unvorteilhafte Rechtslage und den Umstand, dass ihr Wunschergebnis nicht zu erzielen ist, hatten wir bereits bei der Begründung des Mandates hingewiesen. In Kenntnis dessen hatten sie uns dennoch den Klageauftrag erteilt, um den Rechtsstreit schließlich sehr wohl mit einem für sie positiven Ergebnis zu beenden.

Ebenso wie sie laden wir daher alle Ratsuchenden ein, sich vor der Mandatierung unserer Kanzlei ein Bild über unsere Arbeit zu machen und auf Basis dieses objektiven Eindrucks über unsere Beauftragung zu entscheiden. Das uns von ihnen unterstellte Verhalten werden die Mandanten dabei nicht bestätigt finden.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Kerger
Rechtsanwalt
MR

von M. R. am 22.01.2022 um 11:32 Uhr für Rechtsanwältin Friederike Kerger

Nicht empfehlenswert !
Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Leider kann ich nur zur Vorsicht mahnen. Hier sind die Belange der Klienten nicht von Interesse, konnte weder Engagement noch Professionalität entdecken. Dafür war die Rechnung umso gesalzener und bei Nachfrage wurden nicht nachvollziehbare Angaben gemacht. Habe mich rundum schlecht vertreten gefühlt und sitze auf Rechnungen, die ich prüfen lassen muss. Schade!
Sehr geehrte Frau R.

wir bedauern, dass Sie unsere Erläuterung der Rechnung nicht nachvollziehen konnten und bieten Ihnen gerne erneut ein Gespräch an. Abgerechnet wurde die gesetzlich vorgesehene Standardgebühr für unsere Tätigkeit, die darin bestand, dass wir Sie und die anderen drei Vollmachtgeber vor Gericht und gegenüber der Gegenseite unter Fristdruck zur Abwendung von unmittelbar drohenden Nachteilen vertreten haben.
Der Vertretung vorausgegangen ist eine ausführliche Besprechung in unseren Kanzleiräumen und selbstredend die interne sorgfältige Prüfung der Rechtslage.

Die Überprüfung der Rechnung liegt sogar in unserem Interesse - möglicher Weise gelingt es der Kollegin, die Sie nach unserer Mandatsniederlegung eingeschaltet haben, Sie von der Rechtmäßigkeit unserer Forderung zu überzeugen. Auf die Gründe der Niederlegung möchten wir ohne Ihr Einverständnis an dieser Stelle nicht eingehen, sie gehören aber wohl auch zur vollständigen Beurteilung der Situation.

Sollten Sie noch Fragen an uns haben, stehe ich gerne persönlich zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Friederike Kerger
Rechtsanwältin