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Rechtsanwalt

Matthias Hechler M.B.A.

Anwaltskanzlei Hechler
Anwaltskanzlei Hechler
DIE GUTE BEWERTUNG - Erfolgsgarant in allen Branchen.

Rechtsgebiete

  • Wettbewerbsrecht
  • Urheberrecht & Medienrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
Über 22 Jahre Berufserfahrung
Mit seiner Zulassung als Anwalt seit 2002 und über 22 Jahren Erfahrung steht er Ihnen zur Seite.
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von L. . am 25.04.2024 um 10:33 Uhr
Absolute Frechheit
Allgemeine Rechtsberatung

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Die Anwaltskanzlei Hechler ist auf die Verteidigung gegen Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen (Filesharing und Bildrechte) und auf die Löschung von negativen Bewertungen im Internet (Google Maps, Jameda u. a.) spezialisiert.


Bewertungen auf Google Maps, Jameda, Kununu u. a. löschen?

Sie haben eine rufschädigende Bewertung auf Jameda, Google Maps, Yelp, Facebook, Kununu oder einem anderen Portal erhalten und möchten diese löschen und entfernen? Wir vertreten seit Jahren Ärzte und Unternehmer aller Art gegen negative Bewertungen auf allen möglichen Internetportalen und führen Prozesse gegen die einschlägigen Portale. Klagen gegen ausländische Portalbetreiber wie Google gehören bei uns zum Tagesgeschäft.

Sie haben bei jeder rechtswidrigen Bewertung eine Löschungschance. Lassen Sie sich von Portalbetreibern wie Google oder Jameda nicht abwimmeln. Die Portalbetreiber reagieren immer auf unsere Schreiben und setzen sich mit unseren Argumenten auseinander. Sehr oft kann man Bewertungen löschen. Oft bezahlen auch Rechtsschutzversicherungen.

Nähere Informationen finden Sie unter

https://www.bewertungs-abwehr.de

https://www.loeschkoenig.de


Abmahnung wegen Filesharings abwehren?

Sie haben eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung durch Filesharing von Filmen, Spielen oder Musik erhalten? Mit unserer Erfahrung aus über 17.000 Abmahnungen verteidigen wir Sie gegen Kanzleien wie Waldorf Frommer, Daniel Sebastian, Nimrod, RKA, Sarwari oder andere.

Viele Abgemahnte haften überhaupt nicht, da andere (Partner, Kinder, Mitbewohner, Gäste etc.) den Film oder das Spiel angeboten haben. In diesen Fällen lehnen die sowohl die Zahlung an die Abmahnkanzlei als auch die Abgabe einer „modifizierten" Unterlassungserklärung strikt ab. Denn wer nicht haftet, muss nichts unterschreiben (auch keine "modifizierte" Unterlassungserklärung) und auch nichts bezahlen. Auch haftet niemand anders, wenn man den Täter nicht nennen kann.Gerne helfen wir Ihnen bundesweit zu einem fairen Pauschalpreis.

Nähere Informationen finden Sie unter

https://www.abmahnungs-abwehr.de

Matthias Hechler M.B.A. ist gelistet in Rechtsanwälte Schwäbisch Gmünd und Rechtsanwälte Deutschland.

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  • Deutsch
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