„guilty more or less better call KS“
Rechtsgebiete
- Strafrecht
- Ordnungswidrigkeitenrecht
- Verkehrsrecht
Über 14 Jahre Berufserfahrung
Ich nehme mir persönlich für Ihr Anliegen Zeit, habe stets ein offenes Ohr für Ihre Wünsche und Anregungen und mache mich für Ihr Recht stark. Ich lege großen Wert darauf, meine Mandantschaft stets im Rahmen der aktuellen Rechtsprechung zu beraten und zu vertreten sowie auf eine hohe Serviceorientierung, gute Verfügbarkeit, schnelle Reaktionszeit, Kostentransparenz und klare Kommunikation.
Strafrecht
Wenn Ihnen eine Straftat vorgeworfen wird, sollten Sie dringend und schnellstmöglich einen Strafverteidiger, also einen auf Strafrecht spezialisierten Anwalt, aufsuchen. Mit der passenden Strategie kann ich als Ansprechpartner dafür sorgen, dass die Ermittlungen gegen Sie gegebenenfalls eingestellt und die Vorwürfe fallengelassen werden, bevor es zu einer Hauptverhandlung kommt. Ansonsten helfe ich Ihnen dabei, die Weichen für einen Prozess von Anfang an richtig zu stellen. Nach erfolgter Akteneinsicht ist es mir möglich, auch für einen solchen Fall die entsprechende Strategie für Sie vorzubereiten.
Opfer einer Straftat sind bei mir ebenfalls richtig. Gerne berate und vertrete ich diese in der Nebenklage oder als Zeugenbeistand.
Verkehrsrecht
Im Verkehrsrecht stehe ich meinen Mandanten in Bußgeldverfahren jederzeit zur Seite und berate bei Geschwindigkeitsüberschreitung, Fahrverbot sowie in Verkehrsstrafsachen wie Unfallflucht oder einem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr.
Ordnungswidrigkeitenrecht
Wegen Falschparkens, Geschwindigkeitsübertretung, Abstandsunterschreitung oder eines Rotlichtverstoßes haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten? Häufig lässt sich ein solcher wegen technischer oder formeller Fehler anfechten. Überlassen Sie mir gerne die Prüfung Ihres Bescheids, um Konsequenzen wie den Führerscheinentzug, eine MPU, Punkte in Flensburg oder die Zahlung eines Bußgelds zu vermeiden.
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Opferhilfe
Sie sind Opfer einer Straftat geworden? Egal, ob es in Ihrem Fall um häusliche Gewalt, sexuellen Missbrauch, Körperverletzung etc. geht – im Rahmen der Opferhilfe stehen Ihnen verschiedene Rechte zu, bei deren Durchsetzung ich Ihnen gerne behilflich bin. In geeigneten Fällen vertrete ich Ihre Interessen in der Nebenklage; darüber hinaus mache ich als Opferanwalt Ansprüche auf Opferentschädigung (z. B. Schmerzensgeld) geltend oder betreue Sie bei einem Täter-Opfer-Ausgleich.
Sie erreichen mich telefonisch, per E-Mail oder über das anwalt.de-Profil selbst. Von meiner Erfahrung können Sie sich unter dem Menüpunkt „Bewertungen“ überzeugen.
Gerne dürfen Sie mir bzw. unserer Kanzlei auch auf Instagramm folgen unter:
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