Rechtsgebiete
- Erbrecht
- Allgemeines Vertragsrecht
Über mich
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Erbrecht stellt einen Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit seit bald 30 Jahren dar.
Es wird oft in seiner Bedeutung verkannt und es gibt viele unzutreffende Vorstellungen der Laien über gesetzliche Regelungen. An seinen eigenen Tod zu denken oder über den des Ehegatten oder des Lebenspartners ist unangenehm - gerne schiebt man es vor sich her. Ich berate Sie gerne dabei, Ihren erbrechtlichen Willen klar und rechtssicher zum Ausdruck zu bringen. Maßgeblich sind dabei allein Ihre persönlichen Wünsche, die ich in rechtlich wirksame Regelungen zu übertragen habe.
Erbrechtliche Auseinandersetzungen haben oft einen persönlichen Hintergrund und können auch von Antipathie bestimmt sein. Neben der Wahrnehmung aller erbrechtlichen und verfahrensrechtlichen Möglichkeiten verstehe ich es als Rechtsanwalt auch als meine Aufgabe, Möglichkeiten für eine gütliche Einigung zu sondieren und diese mit Ihnen zu erörtern, um den Konflikt zu beenden.
Gerne helfe ich Ihnen mit juristischem Rat und juristischer Tat, für die Zukunft vorzusorgen und klare Regelungen zu schaffen sowie außergerichtliche oder gerichtliche Auseinandersetzungen erfolgreich zu führen und zu beenden.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Welbers
Rechtsanwalt
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