Ich freue mich, Sie auf meinem Profil bei www.anwalt.de begrüßen zu dürfen. In folgenden Bereichen bin ich Ihnen bei rechtlichen Fragen gern behilflich.
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- § Sozialrecht
-Ansprüche auf Erwerbsminderungsrente § 43 SGB VI ,AZ: B 4 RA 22/05 R
-Ansprüche gegen Berufsgenossenschaft § 7 SGB VII ( BG),
alkoholbedingter Arbeitsunfall § 8 SGB VII Hessisches Landessozialgericht;
Urteil vom 03.06.2008 Aktenzeichen: L 3 U 254/05
-Anspruch Verletztenrente Hessisches Landessozialgericht;Urteil vom 03.06.2008
Az.: L 3 U 254/05, Ansprüche aus dem Fremdrentengesetz,
-Arbeitslosengeld II, SGB II (Hartz IV)
-Sperrzeiten,Vermögensanrechnung, Abfindung schützt vor Sperrzeit BSG
B11 a 12.07.06 a AL 47/05
-Abwehr Ansprüche Pflegeheimkosten Schonvermögen Elternunterhalt § 90 SGB XII.
Rückforderung wegen Verarmung des Schenkers § 528 BGB
BGH- Urteil 15.05.07 X ZR 109/05. BGH 06.02.09 V ZR 130/08
-Ansprüche gegen ARGE ( wegen nicht fristgemäßer Zahlung der Miete)
-Abwehr Ansprüche Pflegeheimkosten Schonvermögen § 90 SGB XII
- § Mietrecht
Die in Mietverträgen vereinbarten Klauseln hinsichtlich der Vornahme von Schönheitsreperaturen halten immer öfter einer Inhaltskontrolle gemäß § 307 ff BGB nicht stand. Die Rechtsprechung des BGH ist dabei sehr zugunsten des Mieters ausgerichtet.
Räumungsklagenprivat/gewerblichMietminderungsansprüche
-Forderung aus Mietvertrag
-Urkundenklage
-Rückzahlung Mietkaution,
-Geltendmachung
-Verfristung Betriebskostenabrechnung § 556 Abs.3 BGB,starrer/weicher Fristenplan BGH-Rechtsprechung bei Schönheitsreperaturenklausel z.b. BGH WuM 2006,248, Mietminderungsansprüche bei Mietmängeln)
- § Betreuungsrecht
Der Wille des zu Betreuenden steht im Vordergrund und ist daher in jedem Fall vorrangig. Eine Betreuung kann auch wieder aufgehoben werden, wenn sich heraustellt, dass der Betroffene seine Angelegnheitén wieder selbst regeln kann
-Beschwerdeverfahren,Aufhebung der Betreuung,Beantragung der Betreuung,Vermeidung einer Betreuung durch Vorsorgevollmacht,Patientenverfügung, Beschwerde gegen Kontrollbetreuer, Beschwerde gegen Auswahl des Betreuers bzw. Berufsbetreuer)
- § Strafrecht
Wahrnehmung von Pflichtverteidigungen, Körperverletzungsdelikte, Vermögensdelikte, Betrug, Diebstahl,Einspruch bei Strafbefehl,Intervention gegen Eröffnung Hauptverfahren, Rechtsvertretung Nebenklage Opfer von Gewaltverbrechen,Verstöße § 29 BtMG Keine Strafbarkeit bei Eigenkonsum BVerfGE 90, 145 auch Pflichtverteidigung)
- § Familienrecht
-Scheidungsfolgenvereinbarungen,
-Umgangsregelung,
-eingetragene(gleichgeschlechtliche)
Lebenspartnerschaften
-Eheverträge,
-elterliche Sorge,
-ZugewinnausgleichBGH-Urteil Rückforderung von
Schenkungen
-Unterhaltsansprüche,
-Getrenntlebendunterhalt,
-Kindesunterhalt
- § Vertragsrecht und Kaufrecht, Forderungseinzug
(Urheberrechtsverletzungen,Abmahnungen,Ebay,Download aus dem Internet, Abwehr unberechtigter Forderungen aus Fernabsatzvertrag, Inkasso)
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Zu meiner Ausbildung und Berufserfahrung:
Nach Abschluss der Ausbildung erfolgte die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft. Anschliessend wurde der Fachanwaltslehrgang für Arbeitsrecht, Arbeitslosenrecht bzw. Sozialrecht sowie für Steuerrecht an der Wirtschaftsakademie in München absolviert.
Korrespondierend dazu ging ich als angestellte Anwältin in mehrere renommierte Kanzleien und fokussierte dort auf die Bereiche Arbeitsrecht, aber vor allem Familienrecht, bzw. Scheidungen/ Scheidungsfolgenvereinbarungen, Unterhaltsansprüche sowie Betreuungsrecht.
Als RAK-bestellte Vertreterin führte ich außerdem Rechtsstreitigkeiten vor dem Oberlandesgericht. Mittlerweile ist die zeitliche Zulassungsbeschränkung am OLG entfallen.
Beraterin bei der www.Deutschen-Anwaltshotline.de kostenpflichtige Nummer:0900 1876 0000 88.
Erreichbar mit der U3/U6 7 Minuten von der Haltestelle Poccistr. entfernt. Parkmöglichkeiten sind ausreichend vorhanden.
Ich freue mich daher auf eine baldige Kontaktaufnahme Ihrerseits
unter der 089-237 19 481 und eine fruchtbare Zusammenarbeit.
Meine Internetpräsenz:www.Tatjana-Knaths.de
Meine Kontaktdaten finden Sie rechts. Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme.
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