Rechtsanwalt Gerhard Rahn

Rechtsanwalt
Gerhard Rahn
Rechtsanwalt Gerhard Rahn

Herzlich willkommen.
Ich freue mich über Ihr Interesse an meiner Kurzvorstellung bei www.anwalt.de.
In den unten genannten Bereichen bin ich Ihnen bei rechtlichen Fragen gern behilflich.


  • Sozialrecht
    Arbeitslosengeld, ALG II, Hartz IV, Arbeitslosenversicherung, BAföG, Erziehungsgeld, Elterngeld, Kindergeld, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Sozialhilfe, Wohngeld …
  • Insolvenzrecht
    Überschuldung, Bankrott, Konkurs, Privatinsolvenz, Unternehmensinsolvenz, Konkursverfahren, Insolvenzverwalter, Sozialplan, Verfügungsrecht …
  • Strafrecht
    Bewährung, Durchsuchung, Ermittlungsverfahren, Haftbeschwerde, Haftprüfung, Nebenklage, Strafanzeige, Strafbefehl, Strafprozeßrecht, Jugendstrafrecht, Betäubungsmittel, BTMG …
  • Arbeitsrecht
    Abfindung, Abmahnung, Arbeitsvertrag, Arbeitszeugnis, Kündigung, Kündigungsschutz, Kündigungsschutzklage, Probezeit, Urlaub …


Wir sind Spezialisten auf dem Gebiet von HARTZ IV. Insbesondere vertreten wir Sie in Verfahren gegen die ARGE. Dabei helfen wir beim Verfassen des Widerspruchs und vertreten Sie vor dem Sozialgericht.

Daneben vertreten wir Sie auch vor dem Amtsgericht oder dem Landgericht in Strafverfahren. Einen besonderen Schwerpunkt unserer Arbeit stellen dabei Verfahren dar, bei denen Sozialleistungsbetrug vorgeworfen wird.

So sind wir überwiegend in Verfahren tätig, bei denen es darum geht, dass Sie angeblich die ARGE getäuscht haben.

Ein weiterer Schwerpunkt unserer Arbeit stellt die Schuldnerberatung und die Insolvenzberatung dar. Wir helfen Ihnen mit Ihren Gläubigern eine außergerichtliche Einigung zu erzielen, einen Insolvenzantrag zu stellen und beraten Sie, wenn Sie Fragen während einem laufenden Insolvenzverfahren haben.

Unsere Öffnungszeiten sind: Mo-Fr. 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr. In dieser Zeit können Sie ohne Voranmeldung bei uns vorbei kommen. Es kann allerdings zu Wartezeiten kommen.

Gern sind wir bereit, Sie im Rahmen von Beratungshilfe zu beraten. Bitte besorgen Sie sich vor dem Besuch bei uns einen Berechtigungsschein (Beratungshilfeschein) bei Ihrem zuständigen Amtsgericht in der Rechtsantragsstelle. Wenn Sie den Schein zum ersten Gespräch mitbringen, kostet die Beratung in der Regel € 10,00.


Meine Kontaktdaten finden Sie rechts.
Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme.
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Rechtsgebiete

Fachanwaltschaften von Rechtsanwalt Gerhard Rahn:
  • Sozialrecht

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  • Arbeitsrecht
  • Familienrecht
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  • Sozialrecht
  • Strafrecht

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