3.425 Anwälte für Gewerbemietvertrag | Seite 143

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Profil-Bild Rechtsanwalt Olaf Grotheer
sehr gut
Rechtsanwalt Olaf Grotheer
Bürogemeinschaft Grotheer Plaisier Dr. Dopatka, Langenstr. 50, 28195 Bremen 6675.1263002254 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Reiserecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Betreuungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Olaf Grotheer unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Gewerbemietvertrag
aus 12 Bewertungen Die Einklagung von Fluggastrechten wurde schnell und zu vollster Zufreiedenheit durchgeführt - sehr zu empfehlen (11.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Gerhard Schertzer
Rechtsanwalt Gerhard Schertzer
Kanzlei Gerhard Schertzer, 6th Floor 15 Allstate Pkwy, Toronto, L3R 5B4, Kanada 526.69795846576 km
Zivilprozessrecht • Erbrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Verwaltungsrecht • Internationales Recht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Online-Rechtsberatung
Im Bereich Gewerbemietvertrag bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Gerhard Schertzer
(04.04.2024) Herr RA Schertzer hat meiner Frau und mir bei der Betrachtung und der weiteren Strategie im Umgang mit einer Court …
Profil-Bild Rechtsanwalt Holger Brandl
sehr gut
Kanzlei Holger Brandl, Obere Königsstr. 1, 34117 Kassel 6810.4775969633 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Gewerbemietvertrag bietet Herr Rechtsanwalt Holger Brandl
aus 77 Bewertungen Höflich, kompetent und sehr schnell. VielenDank. (22.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Backen LL.M.
Rechtsanwalt Thomas Backen LL.M.
Dr. Hantke & Partner Rechtsanwälte, Ebertallee 1, 22607 Hamburg 6713.1939761529 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Backen LL.M. ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Gewerbemietvertrag
(04.04.2024) Herr Backen ist ein vorzüglicher RA, er geht auf die Belange seiner Mandanten ein, bespricht und beantwortet jede …
Profil-Bild Rechtsanwältin Lydia Tamara Franz-Kramer
sehr gut
Rechtsanwältin Lydia Tamara Franz-Kramer
Rechtsanwaltskanzlei Lydia Tamara Franz-Kramer, Mainpfortstraße 19, 55246 Mainz 6808.8716352043 km
Fachanwältin Familienrecht • Unterhaltsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Frau Rechtsanwältin Lydia Tamara Franz-Kramer ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Gewerbemietvertrag
aus 24 Bewertungen Einfach verständnisvoll und top. (03.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anja Völk
sehr gut
Kanzlei Anja Völk, Hauptstraße 9, 86850 Fischach 7052.3673481776 km
Verkehrsrecht • Versicherungsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Gewerbemietvertrag steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Anja Völk gerne zur Verfügung
aus 39 Bewertungen Frau Völk beriet uns nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall vom ersten Kontakt an sehr kompetent, sehr freundlich … (13.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Gabriele Windbergs-Stahlschmidt
sehr gut
Rechtsanwältin Gabriele Windbergs-Stahlschmidt
Kanzlei Gabriele Windbergs-Stahlschmidt, Klevstr. 4, 53840 Troisdorf 6694.2111523578 km
Im Wissen um Ihr gutes Recht
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Arbeitsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Gewerbemietvertrag bietet Frau Rechtsanwältin Gabriele Windbergs-Stahlschmidt
aus 20 Bewertungen Ich bin sehr zufrieden mit der Beratung und fühle mich umfassend informiert. Ich würde Frau Windbergs-Stahlschmidt … (03.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Katja Grötzsch
Rechtsanwältin Katja Grötzsch
Anwaltskanzlei Pinnow, Echterdinger Str. 99, 70794 Filderstadt 6938.0706669027 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Sozialversicherungsrecht • Medizinrecht
Frau Rechtsanwältin Katja Grötzsch ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Gewerbemietvertrag
aus 8 Bewertungen Es lohnt sie aufzusuchen. Sie schützt den Mandanten vor sich selbst. (19.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Bruno-F. Müller
sehr gut
Rechtsanwalt Bruno-F. Müller
Bruno-F. Müller Anwaltskanzlei, Osterstraße 10, 20259 Hamburg 6716.9647763903 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Maklerrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Bruno-F. Müller unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Gewerbemietvertrag
aus 52 Bewertungen Herr RA Müller hat mich in einem Rechtsstreit fast 1 Jahr begleitet. Ich kann mich auf diesem Wege nur nochmal … (04.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mag. Sebastian Kinberger
Rechtsanwalt Mag. Sebastian Kinberger
Kinberger-Schuberth-Fischer Rechtsanwälte GmbH, Salzachtal Bundestr. 13, 5700 Zell am See, Österreich 7245.8393973992 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Sportrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Gewerbemietvertrag unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Mag. Sebastian Kinberger
(18.09.2021) 👌
Profil-Bild Rechtsanwalt Felix Beer
Rechtsanwalt Felix Beer
Besold Rechtsanwälte, Penzendorfer Str. 20, 91126 Schwabach 7015.9943284352 km
„Schau dir die Nachbarn an, bevor du ein Haus kaufst.“ (Sir James Cassels)
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Felix Beer - Ihr juristischer Beistand im Bereich Gewerbemietvertrag
aus 6 Bewertungen Sehr kompetenter Anwalt, höflich, freundlich, immer kurzfristig erreichbar, professionelle Arbeit, auftreten bei … (18.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Andrea Knapp
sehr gut
Rechtsanwältin Andrea Knapp
ELK Rechtsanwälte und Notarinnen Evers-Lüdeke & Knapp, Böckenhoffstr. 1, 46236 Bottrop 6642.6461833331 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Kaufrecht • Mediation
Frau Rechtsanwältin Andrea Knapp bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Gewerbemietvertrag
aus 13 Bewertungen Sehr gute Beratung und gute Kommunikation (21.02.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Georg Klein
Kanzlei Georg Klein, Frankfurter Straße 4, 65549 Limburg an der Lahn 6772.945940791 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Maklerrecht • Werkvertragsrecht • Öffentliches Baurecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Gewerbemietvertrag steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Georg Klein gerne zur Verfügung
aus 7 Bewertungen Dr.Klein hat für uns den Hausbauvertrag bewertet. Trotz Kurzfristigkeit har Dr. Klein ein hervorragendes Ergebnis … (05.01.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Vincent Dittrich LL.M. (HK)
Rechtsanwalt Vincent Dittrich LL.M. (HK)
Dittrich Rechtsanwälte, Lortzingstraße 12, 04105 Leipzig 6981.6216894274 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Rechtsanwalt Vincent Dittrich LL.M. (HK) - Ihr juristischer Beistand im Bereich Gewerbemietvertrag
(20.06.2023) Herr Dittrich hat mich nach Sichtung meines Anliegens sofort zurückgerufen, die folgende freundliche und kompetente …
Profil-Bild Rechtsanwältin Beate Nebbe
Rechtsanwältin Beate Nebbe
Rechtsanwälte Göhring + Plarre, Marktpassage 10, 21149 Hamburg 6716.0780592033 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Versicherungsrecht
Frau Rechtsanwältin Beate Nebbe - Ihr juristischer Beistand im Bereich Gewerbemietvertrag
Profil-Bild Rechtsanwältin Renate Weber
Rechtsanwältin Renate Weber
Kanzlei Renate Weber, Theresienstr. 12, 85049 Ingolstadt 7073.0083332506 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Juristische Fragen im Bereich Gewerbemietvertrag beantwortet Frau Rechtsanwältin Renate Weber
Profil-Bild Rechtsanwalt Philipp Porep
sehr gut
Rechtsanwalt Philipp Porep
Lamster & Partner Rechtsanwälte PartG mbB, Kaiser-Joseph-Str. 269, 79098 Freiburg im Breisgau 6889.8497559681 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Wettbewerbsrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Gewerbemietvertrag bietet Herr Rechtsanwalt Philipp Porep
aus 87 Bewertungen Meine Erfahrung mit Hr. Porep ist äußerst professionell, ich habe mich sehr gut beraten gefühlt. Mein Fall nahm ein … (18.02.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Gewerbemietvertrag

Fragen und Antworten

  • Gewerbemietvertrag: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Gewerbemietvertrag sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Gewerbemietvertrag: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Gewerbemietvertrag umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Gewerbemietvertrag und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.

Als Gewerbemietvertrag bezeichnet man einen Vertrag, der die Anmietung oder Vermietung von Geschäftsräumen und Räumen zur Ausübung einer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit. Er wird durch eine Einigung zwischen Vermieter und Mieter geschlossen und beinhaltet die Verpflichtung des Vermieters dem Mieter die Gewerberäume zu überlassen. Im Gegenzug muss der Mieter Mietzins zahlen. Der genaue Vertragsinhalt ergibt sich wiederum aus der konkreten schriftlichen oder mündlichen Vereinbarung der beiden Vertragsparteien.

Abzugrenzen der Gewerbemietvertrag vom Mietvertrag für Wohnraum, weil für die Vermietung von Wohnraum spezielle Mieterschutzvorschriften gelten. Für den Gewerbemietvertrag gelten folgende Besonderheiten: 

Der Gewerbemietvertrag kann mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr formlos (also z.B. auch mündlich) geschlossen werden. Alle Verträge mit einer längeren Laufzeit müssen schriftlich abgeschlossen werden. Der Gewerbemietvertrag muss hierbei also in Textform gefasst und von allen Vertragsparteien unterzeichnet sein. Da im Gewerbemietrecht häufig juristische Personen (GmbH, AG, KGaA etc.) Vertragsparteien sind, muss in diesen Fällen - weil juristische Personen selbst nicht handlungsfähig sind - ihr Vertreter den Mietvertrag unterzeichnen und darüber hinaus auch dessen Vertretungsverhältnis in den Mietvertrag aufgenommen werden.

Neben den möglichen Varianten, wie der Mietzins vertraglich festgelegt werden kann (Nettokaltmiete, Bruttomiete, Teilinklusivmiete) kann der zuzahlende Mietzins ihm Rahmen eines Gewerbemie TOPIC_INFO_GEWERBEMIETVERTRAGtvertrages auch an den erzielten Umsatz geknüpft werden, sog. Umsatzmiete. 

Weiterhin müssen die einzelnen Seiten des Gewerbemietvertrags aneinander geheftet und fortlaufend nummeriert werden. Erst wenn Anlagen (z.B. Skizzen, Lagepläne) „körperlich" fest mit dem Vertrag verbunden sind, werden sie auch Bestandteil des Gewerbemietvertrages. Nachträglich getroffene Vereinbarungen können lose beigefügt werden, wenn sie mit einem Hinweis versehen sind, dass der restliche Mietvertrag weiterhin gilt.

Im Vergleich zum Wohnraummietrecht, können bei der Vermietung von Gewerberäumen und Geschäfträumen wesentlich mehr Nebenkosten auf den Mieter umgelegt werden. So kann der Vermieter beispielsweise auch Verwaltungs-, Bewachungs-  und andere Betriebskosten auf den Mieter abwälzen. 

Die Mietsicherheit wird nicht in Bar, sondern in Form einer Bürgschaft erteilt und beläuft sich im Normalfall auf drei Monatsmieten. Ist die gewerbliche Nutzung der Räume jedoch mit einem erhöhten Risiko verbunden, so kann die Mietsicherheit auch erhöht werden.

Besonders wichtig ist die Festlegung des Mietzwecks, nämlich welches Gewerbe in den Räumen betrieben werden soll. Hier kann der die Nutzung der Räume weit gefasst und zum Beispiel nur die Vermietung „zur gewerblichen Nutzung" vereinbart werden. In einem solchen Fall ist der Mieter auch berechtigt, auch unerwünschte Gewerbe in den Mieträumen auszuüben, so dass etwa der Betrieb eines Bordells oder einer Spielhalle zulässig ist. Soll die Ausübung eines unerwünschten Gewerbes vermieden werden, so kann im Gewerbemietvertrag die Nutzung ganz konkret festgelegt werden („zur Büronutzung" etc.). Vor der Vermietung sollten Vermieter allerdings sicher gehen, dass auch alle baubehördlichen Nutzungsgenehmigungen für die zu vermietenden Räume vorliegen und gegebenenfalls eine Nutzungsänderung zu beantragen, beispielsweise wenn ein vormaliger Friseursalon als Restaurant genutzt werden soll. Kommt der Vermieter dieser Verpflichtung nicht nach, kann der Mieter deshalb Schadensersatz beanspruchen. 

Darüber hinaus kann im Mietvertrag ein so genannter Konkurrenzschutz vereinbart oder ein solcher ausgeschlossen werden, der dem Mieter zum Schutz vor Konkurrenz im eigenen Haus dient. In diesem Zusammenhang ist auch ein Bezug auf ein bestimmtes Sortiment möglich. Ist keine ausdrückliche Regelung dazu getroffen, gewährt die Rechtsprechung dem Gewerbemieter einen „vertragsimmanenten Konkurrentenschutz", wonach das Hauptsortiment des Mieters vor Konkurrenz geschützt ist.

Weil bei der Gewerbemiete der Vermieter einen häufigen Mieterwechsel vermeiden will und der Mieter sich einen Standortvorteil sichern will, wird das Mietverhältnis meist für eine relativ lange Laufzeit vereinbart. Für Verträge mit einer Laufzeit von mehr als 30 Jahren, greift § 544 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), wonach jede Vertragspartei nach Ablauf der 30 Jahre seit Übergabe der Mieträume den Gewerbemietvertrag außerordentlich innerhalb der gesetzlichen Frist kündigen darf. Achtung: § 544 BGB gilt nicht bei Mietverträgen, die auf Lebenszeit geschlossen wurden. Bei befristeten Gewerbemietverträge ohne vertraglicher Kündigungsfrist, können nur außerordentlich aus wichtigem Grund gekündigt werden, etwa wegen vertragswidrigem Gebrauch, Zahlungsverzug von zwei Monatsmieten nacheinander. Ist vertraglich keine bestimmte Laufzeit vereinbart worden, kann der Gewerbemietvertrag von beiden Seiten spätestens am dritten Werktag eines Kalenderquartals zum Ablauf des nächsten Kalendervierteljahres gekündigt werden.

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Gewerbemietvertrag umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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