3.441 Anwälte für Gewerbemietvertrag | Seite 144

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Profil-Bild Rechtsanwältin Katja Remmers
Rechtsanwältin Katja Remmers
Kanzlei Körner Rechtsanwälte und Notar, Schilderstr. 56, 38640 Goslar 6834.1333240846 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht
Frau Rechtsanwältin Katja Remmers bietet im Bereich Gewerbemietvertrag Rechtsberatung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwalt Andre Offermanns
sehr gut
Rechtsanwalt Andre Offermanns
Rechtsanwalt Offermanns, Hedelfinger Straße 95, 70327 Stuttgart 6936.3686834605 km
Ein gelebtes Vertrauensverhältnis und gegenseitige Wertschätzung sind die Basis für eine erfolgreiche Zusammenarbeit.
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Betreuungsrecht • Pflegerecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Kaufrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Gewerbemietvertrag unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Andre Offermanns
aus 14 Bewertungen Herr Offermanns hat mich nach einem unverschuldeten Parkschaden umfassend beraten, Alternativen und Folgen der … (26.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Kunzendorff
sehr gut
Rechtsanwalt Martin Kunzendorff
Rechtsanwaltskanzlei Kunzendorff, Hindenburgstr. 23, 67433 Neustadt an der Weinstraße 6833.8799198786 km
Ich bin Rechtsanwalt mit Leib und Seele und seit über 20 Jahren für Sie am Start. Bei uns sind die Reaktionszeiten schnell und die Wege kurz. Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Martin Kunzendorff – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Gewerbemietvertrag
aus 358 Bewertungen Sehr positiv, der getätigte Verkauf konnte wieder rückgängig gemacht werden, obwohl ich zuvor bei einem anderen Anwalt … (11.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Stephanie Herrmann
Rechtsanwältin Stephanie Herrmann
Anwaltskanzlei Herrmann, Markt 4, 09569 Oederan 7057.1518204208 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Jagdrecht • Agrarrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialversicherungsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Gewerbemietvertrag unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Stephanie Herrmann
Profil-Bild Rechtsanwalt Rainer Speidel
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Speidel, Körner & Kollegen, Wilhelmstr. 40, 72764 Reutlingen 6949.0769327566 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • IT-Recht • Werkvertragsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Gewerbemietvertrag beantwortet Herr Rechtsanwalt Rainer Speidel
aus 23 Bewertungen Herr Speidel hat uns hinsichtlich unseres sehr nervenaufreibenden Nachbarschaftsstreits über einen längeren Zeitraum … (09.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Annette Frisch
sehr gut
Rechtsanwältin Annette Frisch
Rechtsanwälte Müller & Dr. Paul Partnerschaftsgesellschaft, Strengerstraße 4 und 6, 33330 Gütersloh 6711.3078761294 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Arzthaftungsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Gewerbemietvertrag bietet Frau Rechtsanwältin Annette Frisch
aus 16 Bewertungen nachdem ich über 1,5 Jahre versucht hatte, ein Hilfsmittel von meiner Krankenkasse zu erhalten, habe ich mich - … (28.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. iur. Andreas Göbel
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. iur. Andreas Göbel
VBWR - Vollmer, Windisch, Renz, Göbel | Rechtsanwälte Fachanwälte Notar, Rheinstraße 105, 55116 Mainz 6806.5030518693 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. iur. Andreas Göbel – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Gewerbemietvertrag
aus 18 Bewertungen Aufgrund der positiven online-Bewertungen haben wir uns für Dr. Göbel entschieden. Dies war eine sehr gute … (24.02.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Maziyar Haghighatmehr
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Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Maziyar Haghighatmehr
Rechtskontor Hamburg, Hoheluftchaussee 95, 20253 Hamburg 6717.067435135 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Urheberrecht & Medienrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • IT-Recht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Gewerbemietvertrag bietet Herr Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Maziyar Haghighatmehr
aus 127 Bewertungen Herr Haghighatmehr war äußerst professionell und kompetent. Seine Expertise und Erfahrung haben mir in meiner … (26.04.2024)
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Rechtsanwalt Florian Steiner
Rechtsanwaltskanzlei Hampel & Steiner GbR, Vilsendorferstr. 2, 33739 Bielefeld 9231.3165002466 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Zivilrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Florian Steiner - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Gewerbemietvertrag
(17.02.2023) Ein sehr erfahrener, aber nicht eingefahrener Rechtsanwalt, der den Blick über den Tellerrand wagt. Mir wurde immer …

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Gewerbemietvertrag

Fragen und Antworten

  • Gewerbemietvertrag: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Gewerbemietvertrag umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Gewerbemietvertrag und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Gewerbemietvertrag: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Gewerbemietvertrag sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.

Als Gewerbemietvertrag bezeichnet man einen Vertrag, der die Anmietung oder Vermietung von Geschäftsräumen und Räumen zur Ausübung einer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit. Er wird durch eine Einigung zwischen Vermieter und Mieter geschlossen und beinhaltet die Verpflichtung des Vermieters dem Mieter die Gewerberäume zu überlassen. Im Gegenzug muss der Mieter Mietzins zahlen. Der genaue Vertragsinhalt ergibt sich wiederum aus der konkreten schriftlichen oder mündlichen Vereinbarung der beiden Vertragsparteien.

Abzugrenzen der Gewerbemietvertrag vom Mietvertrag für Wohnraum, weil für die Vermietung von Wohnraum spezielle Mieterschutzvorschriften gelten. Für den Gewerbemietvertrag gelten folgende Besonderheiten: 

Der Gewerbemietvertrag kann mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr formlos (also z.B. auch mündlich) geschlossen werden. Alle Verträge mit einer längeren Laufzeit müssen schriftlich abgeschlossen werden. Der Gewerbemietvertrag muss hierbei also in Textform gefasst und von allen Vertragsparteien unterzeichnet sein. Da im Gewerbemietrecht häufig juristische Personen (GmbH, AG, KGaA etc.) Vertragsparteien sind, muss in diesen Fällen - weil juristische Personen selbst nicht handlungsfähig sind - ihr Vertreter den Mietvertrag unterzeichnen und darüber hinaus auch dessen Vertretungsverhältnis in den Mietvertrag aufgenommen werden.

Neben den möglichen Varianten, wie der Mietzins vertraglich festgelegt werden kann (Nettokaltmiete, Bruttomiete, Teilinklusivmiete) kann der zuzahlende Mietzins ihm Rahmen eines Gewerbemie TOPIC_INFO_GEWERBEMIETVERTRAGtvertrages auch an den erzielten Umsatz geknüpft werden, sog. Umsatzmiete. 

Weiterhin müssen die einzelnen Seiten des Gewerbemietvertrags aneinander geheftet und fortlaufend nummeriert werden. Erst wenn Anlagen (z.B. Skizzen, Lagepläne) „körperlich" fest mit dem Vertrag verbunden sind, werden sie auch Bestandteil des Gewerbemietvertrages. Nachträglich getroffene Vereinbarungen können lose beigefügt werden, wenn sie mit einem Hinweis versehen sind, dass der restliche Mietvertrag weiterhin gilt.

Im Vergleich zum Wohnraummietrecht, können bei der Vermietung von Gewerberäumen und Geschäfträumen wesentlich mehr Nebenkosten auf den Mieter umgelegt werden. So kann der Vermieter beispielsweise auch Verwaltungs-, Bewachungs-  und andere Betriebskosten auf den Mieter abwälzen. 

Die Mietsicherheit wird nicht in Bar, sondern in Form einer Bürgschaft erteilt und beläuft sich im Normalfall auf drei Monatsmieten. Ist die gewerbliche Nutzung der Räume jedoch mit einem erhöhten Risiko verbunden, so kann die Mietsicherheit auch erhöht werden.

Besonders wichtig ist die Festlegung des Mietzwecks, nämlich welches Gewerbe in den Räumen betrieben werden soll. Hier kann der die Nutzung der Räume weit gefasst und zum Beispiel nur die Vermietung „zur gewerblichen Nutzung" vereinbart werden. In einem solchen Fall ist der Mieter auch berechtigt, auch unerwünschte Gewerbe in den Mieträumen auszuüben, so dass etwa der Betrieb eines Bordells oder einer Spielhalle zulässig ist. Soll die Ausübung eines unerwünschten Gewerbes vermieden werden, so kann im Gewerbemietvertrag die Nutzung ganz konkret festgelegt werden („zur Büronutzung" etc.). Vor der Vermietung sollten Vermieter allerdings sicher gehen, dass auch alle baubehördlichen Nutzungsgenehmigungen für die zu vermietenden Räume vorliegen und gegebenenfalls eine Nutzungsänderung zu beantragen, beispielsweise wenn ein vormaliger Friseursalon als Restaurant genutzt werden soll. Kommt der Vermieter dieser Verpflichtung nicht nach, kann der Mieter deshalb Schadensersatz beanspruchen. 

Darüber hinaus kann im Mietvertrag ein so genannter Konkurrenzschutz vereinbart oder ein solcher ausgeschlossen werden, der dem Mieter zum Schutz vor Konkurrenz im eigenen Haus dient. In diesem Zusammenhang ist auch ein Bezug auf ein bestimmtes Sortiment möglich. Ist keine ausdrückliche Regelung dazu getroffen, gewährt die Rechtsprechung dem Gewerbemieter einen „vertragsimmanenten Konkurrentenschutz", wonach das Hauptsortiment des Mieters vor Konkurrenz geschützt ist.

Weil bei der Gewerbemiete der Vermieter einen häufigen Mieterwechsel vermeiden will und der Mieter sich einen Standortvorteil sichern will, wird das Mietverhältnis meist für eine relativ lange Laufzeit vereinbart. Für Verträge mit einer Laufzeit von mehr als 30 Jahren, greift § 544 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), wonach jede Vertragspartei nach Ablauf der 30 Jahre seit Übergabe der Mieträume den Gewerbemietvertrag außerordentlich innerhalb der gesetzlichen Frist kündigen darf. Achtung: § 544 BGB gilt nicht bei Mietverträgen, die auf Lebenszeit geschlossen wurden. Bei befristeten Gewerbemietverträge ohne vertraglicher Kündigungsfrist, können nur außerordentlich aus wichtigem Grund gekündigt werden, etwa wegen vertragswidrigem Gebrauch, Zahlungsverzug von zwei Monatsmieten nacheinander. Ist vertraglich keine bestimmte Laufzeit vereinbart worden, kann der Gewerbemietvertrag von beiden Seiten spätestens am dritten Werktag eines Kalenderquartals zum Ablauf des nächsten Kalendervierteljahres gekündigt werden.

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Gewerbemietvertrag umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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