699 Anwälte für Insolvenzverwalter | Seite 30

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Profil-Bild Rechtsanwalt Till Sallwey
Rechtsanwalt Till Sallwey
Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Westendstraße 16-22, 60325 Frankfurt am Main 6824.9214112314 km
Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zivilprozessrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Insolvenzverwalter hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Till Sallwey
(29.07.2022) Hr. Rechtsanwalt Sallwey hat in einem aufwändigen und langwierigen Verfahren vor dem OLG eine Schadensersatzklage …
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Glaser
sehr gut
Rechtsanwalt Markus Glaser
Kanzlei Markus Glaser, Aachener Str. 568, 50226 Frechen 6663.823312583 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Markus Glaser ist Ihr Ansprechpartner für Insolvenzverwalter
aus 33 Bewertungen Ich habe bei Herr Markus Glaser schnellen Termin bekommen. Er hat sich bei unserer Beratung sehr viel Zeit genommen … (23.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Willy Marquardt
sehr gut
Rechtsanwalt Willy Marquardt
Rechtsanwälte Christiane & Willy Marquardt, Georg-Schäfer-Str. 17, 97500 Ebelsbach 6956.4864305278 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Versicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Willy Marquardt – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Insolvenzverwalter
aus 211 Bewertungen Wir haben Herrn Marquardt aufgrund der neuen Bebauung eines Nachbargrundstückes um rechtliche Beistand gebeten. Der … (09.04.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Insolvenzverwalter

Fragen und Antworten

  • Insolvenzverwalter: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Insolvenzverwalter sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Insolvenzverwalter: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Insolvenzverwalter umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Insolvenzverwalter und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.

Der Insolvenzverwalter übt einen selbstständigen Beruf aus und wird bei der Eröffnung von einem Insolvenzverfahren - z. B. im Rahmen einer Nachlassinsolvenz, einer Verbraucherinsolvenz oder einer Unternehmensinsolvenz - durch Beschluss vom zuständigen Amtsgericht ernannt. Zu seinen Aufgaben gehört es vor allem, Gegenstände, die nicht dem Schuldner gehören, aus der Insolvenzmasse auszusondern, diese wiederum um Gegenstände zu erweitern, die zum Vermögen des Schuldners gehören - z. B. Eintreiben einer Forderung - und die Insolvenzmasse an die Gläubiger zu verteilen. Um zu wissen, was alles zur Insolvenzmasse gehört und wer ein beteiligter Gläubiger ist, muss der Insolvenzverwalter hierüber ein Verzeichnis erstellen und führen. Die Insolvenzverwaltertätigkeit endet in der Regel übrigens erst mit der Aufhebung oder Einstellung des Insolvenzverfahrens.

Um das noch vorhandene Vermögen des Schuldners zu sichern, kann das Gericht noch vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens auch einen sog. vorläufigen Insolvenzverwalter ernennen, dessen Befugnisse vom Gericht festgelegt werden. Zumeist hat der vorläufige Insolvenzverwalter jedoch keine Verfügungsmacht über das Vermögen des Schuldners.

Eine besondere Ausbildung zum Insolvenzverwalter gibt es nicht. Das bedeutet, dass grundsätzlich jeder Insolvenzverwalter werden kann. Nach den Berufsgrundsätzen der Insolvenzverwalter muss man jedoch unter anderem erfolgreich ein wirtschaftswissenschaftliches Studium absolviert und mindestens drei Jahre praktische Erfahrungen in einem Insolvenzverwalterbüro gesammelt haben. Ferner müssen diese Kenntnisse in bestimmten Fällen nachgewiesen werden, z. B. beim Fachanwalt für Insolvenzrecht. Wichtig ist auch, dass ein angehender Insolvenzverwalter zuverlässig ist und in geordneten Verhältnissen lebt. Ebenso wie bei den Juristen wird außerdem vorausgesetzt, dass der angehende Insolvenzverwalter eine Haftpflicht abschließt, sog. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, die im Versicherungsfall Schadenersatz leistet, wenn also ihr Versicherter während Ausübung seiner Tätigkeit eine Pflichtverletzung begangen hat. Zumeist wird der Beruf übrigens von einem Rechtsanwalt, einem Steuerberater oder einem Wirtschaftsprüfer ausgeübt.

Sind die Gläubiger mit dem Insolvenzverwalter, den das Gericht ernannt hat, unzufrieden, können sie in der ersten Gläubigerversammlung einen anderen Insolvenzverwalter wählen. Sofern dieser geeignet ist, muss er vom Gericht bestellt werden. Seine Vergütung wird nach § 63 I 2 InsO (Insolvenzordnung) nach dem Wert der Insolvenzmasse berechnet, den sie zur Zeit der Beendigung des Insolvenzverfahrens hatte. Wie hoch die Regelsätze sind, wird in § 2 der insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung bestimmt und vom Insolvenzgericht festgesetzt.

(VOI)

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