1.129 Anwälte für Mahnbescheid | Seite 48

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Rechtsanwältin Jana Niederhäuser
Döttelbeck Dr. Wemhöner & Partner, Münsterstraße 44, 48351 Everswinkel 6677.2700916347 km
Erbrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Jagdrecht • Pferderecht • Agrarrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtsfragen im Bereich Mahnbescheid beantwortet Frau Rechtsanwältin Jana Niederhäuser
(25.01.2024) Frau Niederhäuser betreut mich im Rahmen meiner Selbstständigkeit mit Pferden in Fragen rund um die Erstellung von …

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Mahnbescheid

Fragen und Antworten

  • Mahnbescheid: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Mahnbescheid umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Mahnbescheid und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Mahnbescheid: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Mahnbescheid sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.

Auf den Erlass eines Mahnbescheids ist das gerichtliche Mahnverfahren gerichtet. Der Mahnbescheid selbst ist in § 692 ZPO geregelt. Das jeweils zuständige Mahngericht erlässt den Mahnbescheid im Rahmen des Mahnverfahrens, wenn ein formell zulässiger Antrag hierfür gestellt wurde, das Mahnverfahren für die geltend gemachte Forderung zulässig ist und die Forderung nicht vollkommen offensichtlich nicht besteht, also der Antrag offensichtlich unbegründet ist. Der Mahnbescheid wird erlassen, ohne dass die Rechtslage eingehend geprüft wird. Als Rechtsmittel gegen den Mahnbescheid steht dem Schuldner der Widerspruch gegen den Mahnbescheid zu. Wird vom Schuldner bzw. Antragsgegner nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen Widerspruch gegen den Mahnbescheid erhoben, kann der Antragsteller beantragen, einen Vollstreckungsbescheid aufgrund des Mahnbescheides zu erlassen. Dieser ist dann vollstreckbar. Ist der Widerspruch gegen den Mahnbescheid verspätet und bereits ein Vollstreckungsbescheid erlassen, wird der Widerspruch gegen den Mahnbescheid automatisch als Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid interpretiert.

(LOE)

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