678 Anwälte für Private Equity | Seite 29

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Profil-Bild Rechts- und Fachanwältin Angelika Jackwerth
sehr gut
Rechts- und Fachanwältin Angelika Jackwerth
JACKWERTH Rechtsanwälte, Herrenstraße 14, 30159 Hannover 6767.5494606457 km
Anlegerschutz ist Vertrauenssache
Fachanwältin Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Steuerrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Versicherungsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Mediation
Online-Rechtsberatung
Frau Rechts- und Fachanwältin Angelika Jackwerth - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Private Equity
aus 63 Bewertungen Hilfreiche und zuvorkommende Anwältin. Anfrage per E-Mail wurde schnell beantwortet. Terminabmachung sehr zügig … (11.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Achim Strauch
sehr gut
Strauch & Diehl Rechtsanwälte – Fachanwälte, Betgasse 2, 63739 Aschaffenburg 6862.7900634324 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Arzthaftungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Achim Strauch - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Private Equity
aus 88 Bewertungen Bin super zufrieden (17.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Klaus Rotter
Rechtsanwalt Klaus Rotter
Rotter Rechtsanwälte, Baierbrunner Str. 85, 81379 München 7119.0542149272 km
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Klaus Rotter ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Private Equity
(18.04.2024) Herzlichen Dank für Ihre Einschätzung. Sie hatten zu 100% recht.
Profil-Bild Rechtsanwalt Dirk Sinnig
Rechtsanwalt Dirk Sinnig
Dr. Lehnen & Sinnig PartG mbB, Max-Planck-Straße 22, 54296 Trier 6718.862317372 km
Verkehrsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Versicherungsrecht • Kaufrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Private Equity bietet Herr Rechtsanwalt Dirk Sinnig
(06.04.2019) Dank der Hilfe von der Kanzlei habe ich ein tolles Ergebnis bzgl. der Rückabwicklung meines Autokreditvertrages …
Profil-Bild Rechtsanwalt Jörn Reifenrath
Kanzlei Reifenrath, Blücherstraße 64, 40477 Düsseldorf 6648.8290677732 km
Arbeitsrecht • Strafrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Wettbewerbsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Herr Rechtsanwalt Jörn Reifenrath ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Private Equity
aus 6 Bewertungen Herr Reifenrath hat mich sehr kompetent beraten. Vielen Dank. (04.01.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Klaus Eschenburg
Rechtsanwalt Dr. Klaus Eschenburg
Kanzlei Klaus Eschenburg, Konradstraße 15a, 79100 Freiburg im Breisgau 6889.9232602076 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Wirtschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Private Equity steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Klaus Eschenburg gerne zur Verfügung
(01.10.2023) Herr Dr.Eschenburg hat mich freundlich und kompetent beraten. Sehr zügige Rechtsberatung.

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Private Equity

Fragen und Antworten

  • Private Equity: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Private Equity umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Private Equity und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Private Equity: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Private Equity sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.

Private Equity ist ein Begriff aus der Finanzwirtschaft bzw. aus dem Bank- und Kapitalmarktrecht. Als Übersetzung von Private Equity liest man meist: außerbörsliches Eigenkapital. Dabei erwirbt eine Kapitalgesellschaft für eine begrenzte Zeit Anteile an einem anderen Unternehmen. Nach Ablauf der Frist erhält die Private-Equity-Gesellschaft ihr Geld inklusive einer Rendite zurück.

Private Equity richtet sich dabei kaum an eine Aktiengesellschaft (AG), deren Aktien ohnehin an der Börse gehandelt werden, sondern an andere Gesellschaftsformen wie beispielsweise GmbH, GbR oder OHG. So können Investitionen wie etwa der Neubau von Produktionsstätten oder die Erschließung neuer Geschäftsfelder mehr oder weniger kurzfristig finanziert werden, ohne ein Darlehen aufnehmen zu müssen. Die klassische Private-Equity-Investition richtet sich an solide und etablierte Unternehmen. Das Risiko von Private Equity als Geldanlage gilt danach als relativ gering.

Ebenfalls unter den Oberbegriff Private Equity fallen aber sog. Venture-Capital-Investitionen. Dabei wird nach dem gleichen Prinzip ein junges Unternehmen oder Start-up finanziert. So kann Private Equity bzw. Venture Capital ggf. eine Existenzgründung ermöglichen, auch wenn von der Bank nicht ausreichend Kredit gewährt wird. Beim Venture Capital ist das Risiko für Verlust oder gar Totalverlust wesentlich höher als bei klassischen Private-Equity-Investments. Dafür ist auch die Gewinnspanne entsprechend höher.

(ADS)

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