3.483 Anwälte für Stalking | Seite 146

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sehr gut
Rechtsanwältin Gamze Duman
Kunut Kanzlei, Muratpaşa Mahallesi Çatalköprü Caddesi Çoruh İş Hanı, 7, 07050, Antalya, Türkei 9116.6761246299 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Juristische Fragen im Bereich Stalking beantwortet Frau Rechtsanwältin Gamze Duman
aus 23 Bewertungen Frau Duman ist sehr hilfsbereit und sehr kompetent! Eine sehr gute Anwältin! Frau Duman hat uns vor geraumer Zeit bei … (12.01.2024)
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Rechtsanwältin Mag. Dr. Margit Bányai
Mag. Dr. Bányai Margit, Rotenturmstraße 16-18/Top 1. 01, 1010 Wien, Österreich 7412.4112390854 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Stalking bietet Frau Rechtsanwältin Mag. Dr. Margit Bányai
aus 6 Bewertungen Hier gibt es nur Positives zu berichten, Frau Dr. Bányai kümmert sich rasch und konsequent auch um festgefahrene … (24.11.2022)
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Rechtsanwalt und Notar Hans-Henning Körner
Kanzlei Körner Rechtsanwälte und Notar, Schilderstr. 56, 38640 Goslar 6834.1333240846 km
Fachanwalt Erbrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt und Notar Hans-Henning Körner ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Stalking
aus 6 Bewertungen Die Auskunft kam schnell, war vollständig und hilfreich. Vielen Dank! (07.10.2020)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Stalking

Fragen und Antworten

  • Stalking: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Stalking umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Stalking und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Stalking: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Stalking sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.

Stalking ist ein Begriff, der sich Anfang der 1990er-Jahre in den USA entwickelte, also aus dem Englischen stammt und als Anglizismus in der deutschen Sprache verwendet wird. Das Verb „to stalk" hat im Englischen die Bedeutung „anpirschen" bzw. „anschleichen". International wird der Begriff des Stalking als das beabsichtigte und wiederholte Verfolgen und Belästigen eines Menschen mit der Folge bezeichnet, dass die verfolgte Person in ihrer Sicherheit bedroht ist bzw. sich in ihrer Sicherheit bedroht fühlt und in der Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt ist. Stalker sind also Personen, die andere Personen verfolgen und belästigen. Wissenschaftliche Definitionen bezeichnen das Verhalten von Stalkern als obsessives, unnormal langes Muster von Bedrohungen gegenüber einer bestimmten Person durch unterschiedlich massive Belästigungen. Stalking-Verhaltensweisen können in extremen Fällen bis zu körperlicher Gewalt gegen das Stalking-Opfer oder zur Tötung des Opfers führen.

Strafrechtlich verursachte das Stalking bis zum Jahr 2007 Schwierigkeiten, da etliche einzelne Handlungen des Stalking nicht als strafbare Handlungen einzustufen waren. Erst mit der Einführung der eigenständigen Strafnorm („Nachstellung", § 238 StGB) im Jahr 2007, die das Stalking als kriminelles Verhalten unter Strafe stellte, wurde eine effektive Strafverfolgung derartiger Verhaltensweisen möglich. Flankierend ermöglicht § 112 a StPO die Anordnung der sogenannten Deeskalationshaft (Haftgrund: Wiederholungsgefahr). Die Anordnung dieser Form der Untersuchungshaft ist möglich, wenn der dringende Verdacht besteht, dass der Täter sein Opfer oder ihm nahestehende Personen in Lebensgefahr oder in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung gebracht hat und zu befürchten ist, dass der Täter vor einer Aburteilung weitere erhebliche Straftaten gleicher Art begeht oder die Straftat fortsetzt.

Stalking kann in der realen Welt stattfinden, aber auch virtuell. Wird einer Person nur oder teilweise auch im Internet oder per Telefon und SMS nachgestellt, bezeichnet man dies als Cyber-Stalking oder auch Cyber-Mobbing. Das Stalking nicht zwangsläufig mit direkter körperlicher Einwirkung auf das Tatopfer verbunden ist, führt eine Verurteilung eines Stalkers nicht automatisch zu einem Anspruch auf Entschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG), da gewaltlose Formen des Stalking nicht als tätliche Angriffe auf das Oper zu werten sind.

(LOE)

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