125 Anwälte für Studiengebühr | Seite 6

Suche wird geladen …

Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Karin Triebold
Rechtsanwältin Dr. Karin Triebold
Kanzlei Karin Triebold, Sperlichstr. 66, 48151 Münster 6662.4271119212 km
Fachanwältin Verwaltungsrecht • Beamtenrecht • Schulrecht
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Dr. Karin Triebold für Rechtsfragen rund um den Bereich Studiengebühr
aus 6 Bewertungen Schnell, freundlich und kompetent (24.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jens Koehn
sehr gut
Rechtsanwalt Jens Koehn
Koehn - Fachanwaltskanzlei für Verwaltungsrecht, Pariser Str. 3, 10719 Berlin 6971.9280513254 km
"Speak softly and carry a big stick; you will go far." Theodore Roosevelt, US-Präsident 1901 in Anlehnung an ein altes afrikanisches Sprichwort
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Beamtenrecht • Schulrecht • Öffentliches Recht
Herr Rechtsanwalt Jens Koehn ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Studiengebühr
aus 89 Bewertungen Wir haben eine Ablehnung der Aufnahme in die 5. Klasse des Gymnasiums erhalten. Für uns sah die Situation aussichtslos … (03.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Rudolf P. B. Riechwald
Rechtsanwalt Rudolf P. B. Riechwald
RIECHWALD RECHTSANWÄLTE, Franz-Joseph-Str. 9, 80801 München 7118.4927403662 km
Schneller und effektiver Rechtsschutz der Grundrechte der Menschen gegen fehlerhafte und unverhältnismäßige staatliche Maßnahmen! Spezialkanzlei im Bildungs-z. B. Hochschulzulassungs- Prüfungsrecht
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht • Umweltrecht • Verfassungsrecht • Schulrecht
Herr Rechtsanwalt Rudolf P. B. Riechwald ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Studiengebühr
aus 5 Bewertungen Schön war das Herr Riechwald sich auf meine Anfrage sofort gemeldet hat und das Problem mit Hilfe meiner gesendeten … (08.11.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Kai Hentschelmann
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Kai Hentschelmann
Kanzlei HENTSCHELMANN, Brandstücken 24, 22549 Hamburg 6710.1142002475 km
Wenn Behörden fehlerhafte Entscheidungen treffen, gilt es, dem Recht des Bürgers Geltung zu verschaffen. Dieses Recht ist nur so gut, wie es wirksam durchgesetzt werden kann.
Verwaltungsrecht • Umweltrecht • Öffentliches Baurecht • Schulrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Studiengebühr unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Dr. Kai Hentschelmann
aus 33 Bewertungen Herr Dr. Hentschelmann ist ein Anwalt, der sich meinen Fragen sofort angenommen hat. Er hört konzentriert und geduldig … (02.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Margit Wolfram-Korn
sehr gut
Rechtsanwältin Margit Wolfram-Korn
Kanzlei Margit Wolfram-Korn, Sindbadweg 12, 70567 Stuttgart 6932.7219563383 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Versicherungsrecht • Mediation • Schulrecht
Frau Rechtsanwältin Margit Wolfram-Korn hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Studiengebühr
aus 35 Bewertungen Ich wurde von Frau Wolfram-Korn direkt über die Erfolgsaussichten und die auf ums zukommen Kosten informiert. Sie hat … (12.04.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Studiengebühr

Fragen und Antworten

  • Studiengebühr: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Studiengebühr umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Studiengebühr und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Studiengebühr: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Studiengebühr sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.

Unter Studiengebühren versteht man im Allgemeinen die Beiträge, die Studierende regelmäßig entrichten müssen, um an einem Studium teilnehmen zu dürfen. In der Bundesrepublik Deutschland gibt es momentan noch nicht in allen Bundesländern an öffentlichen Hochschulen Studiengebühren. An privaten Hochschulen muss das Studium jedoch fast immer bezahlt werden. Nicht vom Begriff Studiengebühren erfasst sind andere Beiträge wie z.B. sog. Semesterbeiträge bzw. Verwaltungsgebühren, die sowohl bei der Einschreibung zu einem Studium als auch bei jeder Rückmeldung im Studium bezahlt werden müssen, Sozialbeiträge für die Studierendenschaft oder das Studentenwerk, Gebühren für Prüfungen oder für die Benutzung von Einrichtungen.

Im Jahr 2002 wurde das Hochschulrahmengesetz vom Bundesgesetzgeber reformiert. Darin wurde festgelegt, dass grundsätzlich auch ein Studium bis zum berufsqualifizierenden Abschluss innerhalb der Regelstudeinzeit bundesweit gebührenfrei sein soll. Ergänzend sollte die Einführung von Langzeitstudiengebühren und Studienkontenmodellen durch die Bundesländer möglich sein. Gegen diese Reform des Hochschulrahmengesetzes klagten jedoch die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Sachen, Sachsen-Anhalt, Saarland und Hamburg beim Bundesverfassungsgericht. Sie sahen in der Neufassung des Hochschulrahmengesetzes einen unzulässigen Eingriff des Bundesgesetzgebers in ihre eigene Ländergesetzgebungskompetenz im Kultusbereich. Dioe Richter des Bundesverfassungsgerichts gaben den Klägern recht und erklärten das Verbot von Studiengebühren im HRG für nichtig, weil der Bundesgesetzgeber hierfür keine Gesetzgebungskompetenz habe und die der Länder verletzt habe.

Auch nach dieser eindeutigen gerichtlichen Entscheidung gibt es immer noch Pro- und Contra-Positionen im Hinblick auf die Studiengebühren.

Für die Zahlung von Studiengebühren spricht z. B.:

  • Effizienzsteigerung im Bildungsbereich

  • Stärkung der Position der Studierenden

  • Qualitätssicherung von Forschung und Lehre

  • Ausrichtung der Angebote der Hochschulen an den Anforderungen des Arbeitsmarktes

Gegen die Zahlung von Studiengebühren spricht z. B.:

  • Verminderung der Chancengleichheit bei der Hochschulausbildung

  • Abnahme der Verantwortung des Staates für konkurrenzfähige Ausbildung

  • Uneffektiver Einsatz der Gebühren durch Hochschulen

Insgesamt betrachtet gibt es im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes sowohl Bundesländer, die Studiengebühren erheben als auch solche, die keine Studiengebühren erheben oder nur eingeschränkt.

Folgende Bundesländer verlangen keine Studiengebühren:

  • Berlin

  • Brandenburg

  • Hessen

  • Mecklenburg-Vorpommern

  • Sachsen

  • Schleswig-Holstein

Folgende Bundesländer verlangen ausschließlich von Langzeitstudierenden Studiengebühren:

  • Bremen

  • Rheinland-Pfalz

  • Sachsen-Anhalt

  • Thüringen

Die Studiengebühren in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Saarland betragen im Rahmen der Regelstudienzeit ca. 300-500€ und in den Fällen sog. Langzeitstudierender auch darüber hinausgehende Gebühren.

Da es aber auch in Bezug auf die Studiengebühren Fälle gibt, die gegen die Zahlung von Studiengebühren sprechen, können sich Studierende in diesen Fällen

von den Studiengebühren befreien lassen. Dazu gehören z. B.:

  • Studierende mit Kind

  • Studierende Geschwister

  • Behinderung

  • Härtefälle

  • Urlaubssemester

  • Auslandssemester

  • Praktikum

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Studiengebühr umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Studiengebühr besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.