1. November 2015 - die Vermieterbescheinigung wird zur Pflicht

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Zum 1. November 2015 treten Neuregelungen in Kraft, die Sie als Vermieter kennen sollten.

Nachdem vor 10 Jahren die Vermieterbescheinigung zunächst abgeschafft wurde, ist sie nun ab November 2015 wieder auszustellen.

Vermieter werden hierdurch verpflichtet, bei der An- und Abmeldung des Mieters beim Einwohnermeldeamt mitzuwirken. Der Vermieter oder der von ihm beauftragte Verwalter müssen dem Mieter binnen 14 Tagen den Ein- bzw. Auszug bescheinigen. Ziel der Wiedereinführung dieser Formalie ist es, sogenannten Scheinanmeldungen entgegenzutreten, d.h. eine Person meldet sich auf eine Adresse beim Einwohnermeldeamt an, ohne tatsächlich dort zu wohnen. Scheinanmeldungen dienen meist dazu, Verträge z. B. über Kreditkarten abzuschließen, welche später dann nicht bezahlt werden. Die Person ist dann für Geschädigte und Gläubiger nicht mehr greifbar.

Die auszustellende Bestätigung muss Folgendes enthalten:

  • Name und Anschrift des Vermieters,
  • Art des meldepflichtigen Vorgangs mit Einzugs- oder Auszugsdatum,
  • Anschrift der Wohnung,
  • Name der meldepflichtigen Person.

Wenn Sie die Vermieterbescheinigung nicht oder nur unrichtig ausstellen, so droht Ihnen ein Bußgeld von bis zu 1.000 €. Noch empfindlicher sind die Strafen, wenn lediglich ein Briefkasten angeboten wird, ohne dass der „Mieter“ tatsächlich einzieht. Hier kann der „Anbieter“ mit Geldbußen von bis zu 50.000 € rechnen.

Als Nebeneffekt der neuen bzw. wiederbelebten Regelungen kann der Vermieter sich bei der Meldebehörde davon überzeugen, ob der Mieter sich tatsächlich angemeldet hat. Umgekehrt hat jedoch auch die Behörde einen Auskunftsanspruch darauf, wer beim Vermieter wohnt oder gewohnt hat.

Für Vermieter ist der Mietrechtsdschungel in den letzten Jahren immer undurchsichtiger geworden. Wir als Kanzlei haben uns unter anderem auf die Beratung und Vertretung von Vermietern und Verwaltungen spezialisiert und helfen Ihnen, den richtigen Weg zu finden. Bei Frage rund um das Miet- und WEG-Recht können Sie sich gerne an Frau Rechtsanwältin Schmidt wenden.


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