2. Update zu FUTURE Business KGaA, PROSAVUS AG, EcoConsort und INFINUS AG

  • 2 Minuten Lesezeit

Nachdem in den vergangen Wochen zu den Gesellschaften und Personen der FUTURE Business KGaA, PROSAVUS AG, EcoConsort AG und INFINUS AG beinahe jeden Tag neue Tatsachen veröffentlicht wurden, welche wieder zu neuen Einschätzungen des Sachverhaltes und der rechtlichen Möglichkeiten geführt haben, scheint mittlerweile etwas Ruhe eingekehrt zu sein.

1. Anmeldung der Forderungen zur Insolvenztabelle erst 2014 möglich

Bei der Anmeldung der Forderungen zur Insolvenztabelle besteht keine Eile, da die entsprechenden Anmeldefristen die jeweiligen Insolvenzverwalter mitteilen werden. Hierzu besteht keine Eile, da die Anmeldung frühestens am Februar 2014 möglich sein dürfte.

Die Internetseiten der vorläufigen Insolvenzverwalter finden Sie hier

Future Business KGaA: http://www.fubus.de/glaeubigerinfo/ und http://www.kueblerlaw.com/de/

Prosavus AG: http://www.prosavus.de/glaeubigerinformation und http://www.tiefenbacher-insolvenzverwaltung.de

EcoConsort AG: http://www.ecoconsort.de/glaeubigerinfo.html und http://www.tiefenbacher-insolvenzverwaltung.de

Rotter Rechtsanwälte möchte an dieser Stelle darauf hinweisen, dass für die Anmeldung der Forderungen zur Tabelle kein Anwaltszwang besteht. Die betroffenen Anleger können dies auch eigenverantwortlich erledigen. Wer sich hierbei jedoch unsicher oder überfordert fühlt, sollte sich überlegen, sich anwaltlich vertreten zu lassen.

2. Vorgehen gegen das Haftungsdach „Infinus AG Finanzdienstleistungsinstitut"

Die rechtliche Beratung geschädigter Anleger hinsichtlich juristischer Schritte gegen das Haftungsdach „Infinus AG Finanzdienstleistungsinstitut" erweist sich als schwierig.

Das Hauptproblem hierbei ist das mögliche Insolvenzrisiko, das wie eine Damoklesschwert über der Infinus AG Finanzdienstleistungsinstitut schwebt.

Hierbei sollten sich geschädigte Anleger Ihrer Kostenrisiken voll bewusst sein und sich auch von ihrem Rechtsanwalt aufklären lassen, welche Folgen ein Insolvenzantrag der Infinus AG vor, während und nach einem Prozess für den klagenden Anleger hat.

3. Vorgehen gegen Ratingagenturen und Wirtschaftsprüfer

Rotter Rechtsanwälte prüft derzeit die Erfolgsaussichten von Schadensersatzansprüchen gegen die Ratingagenturen und Wirtschaftsprüfer.

So hatte Hoppenstedt CreditCheck (ein Produkt der Bisnode Deutschland GmbH) noch im Juli 2013 die Unternehmen mit dem TOP-Rating bewertet. Nach vorläufiger Einschätzung von Rotter Rechtsanwälte könnten diese Bonitätsbewertungen unter Verletzung der anerkannten Standards, die bei der Bewertung von Unternehmen einzuhalten sind, zustande gekommen sein.

So sind Ratinggesellschaften insbesondere verpflichtet, sorgfältig und gewissenhaft die Finanzlage und Ertragslage des Unternehmens zu prüfen. Nur auf der Basis einer solchen gewissenhaften und sorgfältigen Prüfung dürfen Ratings abgegeben werden. Es spricht nach vorläufiger Einschätzung von Rotter Rechtsanwälte der vorliegenden Unterlagen einiges dafür, dass zumindest für die Bonitätsbewertung im Jahre 2013 diese Standards verletzt wurden. Vor diesem Hintergrund könnten für die betroffenen Anleger Schadenersatzansprüche gegen die Bisnode Deutschland GmbH, vormals Hoppenstedt Kreditinformation, in Betracht kommen. Da ein solches Rating nach Ansicht von Rotter Rechtsanwälte eine öffentliche Kapitalmarktinformation im Sinne des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (KapMuG) darstellt, hält Rotter Rechtsanwälte die Durchführung eines Musterverfahrens nach dem KapMuG für zielführend.

Anleger, die Interesse an der Beteiligung an einem Musterverfahren gegen die Ratinggesellschaft Bisnode Deutschland GmbH, vormals Hoppenstedt Kreditinformation, haben, können sich kostenlos unter mail@rrlaw.de registrieren.

Für Rückfragen stehen Rechtsanwalt Klaus Rotter (und Thomas Ertl (+49 (0)89 64 98 450, mail@rrlaw.de) gerne zur Verfügung.

Der vorherige Bericht zu FUTURE Business KGaA, PROSAVUS AG, EcoConsort und INFINUS AG ist hier abrufbar.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rotter Rechtsanwälte

Beiträge zum Thema