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Info Bankrecht & Kapitalmarktrecht

Das Bankrecht und Kapitalmarktrecht erstreckt sich auf alle Rechtsfragen, die sich aus dem Geschäftsbereich der Kreditinstitute gegenüber ihrem Kunden und ihren unternehmerischen Transaktionen auf den internationalen Kapitalmärkten ergeben. Man unterscheidet zwischen dem öffentlichen Bankrecht einerseits, das Geld, Währung, den Wertpapierhandel und die Aufsicht zum Gegenstand hat und dem privaten Bankrecht und Kapitalmarktrecht, das die Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen zum Gegenstand hat.
 
Neben internationalem Völkerrecht (z.B. völkerrechtliche Verträge) und Gemeinschaftsrecht (EU-Verträge, Verordnungen, Richtlinien) ist das Bankenrecht auch im nationalen Recht verankert.
 
Regelungen zu den typischen Bankgeschäften finden sich hauptsächlich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Das Schuldrecht enthält detaillierte Regeln zum Darlehen (§§ 488 ff.), zum Verbraucherdarlehen (§§ 491 ff.), für Finanzierungshilfen (§§ 499 ff.), zum Zahlungsvertrag (§§ 676d ff.), zum Überweisungsauftrag (§§ 676a ff.) und zum Girovertrag (§§ 676f ff.). Für Kreditsicherheiten gelten die sachenrechtlichen Vorschriften des BGB. Darüber hinaus enthalten Wechselgesetz, Scheckgesetz, Geldwäschegesetz (GwG) und das Handelsgesetzbuch (HGB) weitere bankenrechtliche Vorschriften.
 
Kapital kann in Wertpapieren angelegt werden (Aktien, Fonds, Anleihen). Neben gewerblichen Kapitalanlegern (Banken, Versicherungen, Anlagegesellschaften, Industrieunternehmen u.a.) können sich auch private Kapitalanleger mithilfe eines Wertpapierdepots bei der Bank am Börsenhandel beteiligen. Rechtliche Aspekte zu diesem Bereich enthält das Kapitalanlegerrecht. Der Kapitalmarkt hat seine gesetzliche Grundlage hauptsächlich im Börsengesetz, Wertpapier-Verkaufsprospektgesetz (Wertpapierprospektgesetz, WpPG), im Wertpapierhandelsgesetz (WpHG), im Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) und im Kapitalmarkt-Musterverfahrensgesetz (KapMuG).
 
Vorschriften zur Bankaufsicht finden sich beispielsweise in dem Bundesbankgesetz (BBankG), im Kreditwesengesetz (KWG), im Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz (FinDAG), im Investmentgesetz (InvG) und im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Die Bankenaufsicht obliegt der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Die europäische Zentralbank hat die Aufsicht über den Zahlungsverkehr.

(GUE)


 
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