3 wichtige Dinge aus Anwaltssicht, die Sie vor dem Hausverkauf wissen müssen

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Gelbes Haus auf einem Grundstück.

Für Eilige: Darum geht es in diesem Artikel

Als beratende Anwältin im Bereich Immobilienverkäufe empfehle ich eine gründliche Vorbereitung und rechtliche Beratung, um Risiken beim Immobilienverkauf zu minimieren. Es gibt drei wesentliche Punkte, die beim Verkauf einer Immobilie berücksichtigt werden sollten: 1. **Erfüllung von Aufklärungspflichten:** Verkäufer sind verpflichtet, relevante Informationen offenzulegen, um potenzielle Schadensersatzforderungen zu vermeiden. Diese Offenlegung muss transparent und ehrlich vor Beurkundung des Kaufvertrages erfolgen. 2. **Prüfung der Seriosität und Bonität des Käufers:** Vor Abschluss des Notarvertrages ist es entscheidend, die Bonität des Käufers zu prüfen, um sicherzustellen, dass dieser den Kaufpreis fristgerecht bezahlt. Dazu gehören Bonitätsauskünfte und die Überprüfung von Bankbestätigungen. 3. **Aufnahme von Rückabwicklungsklauseln im Kaufvertrag:** Für den Fall, dass der Käufer nicht zahlt, ist es wichtig, Vorsorge zu treffen und entsprechende Klauseln für eine reibungslose Rückabwicklung im Kaufvertrag zu verankern. Dies kann verhindern, dass die Immobilie durch eine Erwerbsvormerkung im Grundbuch blockiert wird. Ich rate dringend dazu, sich von einer Anwältin oder einem Anwalt für Immobilienrecht beraten zu lassen, insbesondere bei der Gestaltung des Kaufvertrags. Eine Standardprüfung eines Immobilienkaufvertrags ist bereits für eine Pauschale von 299,- € möglich.

Bevor Sie Ihre Immobilie verkaufen, stellen sich eine Vielzahl wichtiger Fragen. Als beratende Anwältin begleite ich regelmäßig Immobilienverkäufe. Deshalb weiß ich wie wichtig eine gründliche Vorbereitung und rechtliche Beratung beim Immobilienverkauf ist, um potenzielle Risiken zu minimieren. In diesem Artikel werde ich drei entscheidende Punkte beleuchten, die Sie unbedingt bei einem Hausverkauf berücksichtigen sollten.

1) Erfüllung von Aufklärungspflichten

Beim Verkauf einer Immobilie ist es entscheidend, sich der Aufklärungspflichten bewusst zu sein. Obwohl ein Gewährleistungsausschluss üblich ist, sollten Verkäufer bedenken, dass ein Ausschluss für Arglist und garantierte Eigenschaften nicht möglich ist. Das bedeutet, dass Verkäufer verpflichtet sind, relevante Informationen offenzulegen, die den Vertragszweck des Käufers beeinträchtigen könnten und die der Käufer nach allgemeiner Verkehrsauffassung erwarten darf. Ein Verstoß gegen diese Aufklärungspflicht kann Sie als Verkäufer schadensersatzpflichtig machen. Daher ist es wichtig, vor der Beurkundung des Kaufvertrages alle relevanten Informationen transparent und ehrlich offenzulegen, um rechtliche Risiken zu minimieren und spätere Auseinandersetzungen mit dem Käufer zu vermeiden. Wenn Sie unsicher sind, welche Punkte beim Immobilienverkauf aufklärungspflichtig sind und welche nicht, fragen Sie eine Anwältin oder Anwalt für Immobilienrecht.

2) Prüfung der Seriosität und Bonität des Käufers

Für den Erfolg beim Immobilienverkauf ist es von entscheidender Bedeutung, dass nach Abschluss des notariellen Immobilienkaufvertrages und Eintritt der Kaufpreisfälligkeit die Käuferseite auch den vereinbarten Kaufpreis für die Immobilie fristgerecht bezahlt. Typischerweise übernimmt die Käuferseite vertraglich auch die Pflicht zur Zahlung der Notarkosten. Kommt der Käufer dieser Zahlungspflicht jedoch nicht nach, können auch Sie als Verkäufer vom Notariat zum Ausgleich der Notarrechnung herangezogen werden. Deshalb sollten Sie Ihre Immobilie nur an einen seriösen Kaufinteressenten veräußern und die Bonität des Käufers gründlich vor Abschluss des Notarvertrages prüfen. Holen Sie beispielsweise eine Bonitätsauskunft ein. Lassen Sie sich auch Bankbestätigungen als Finanzierungsnachweise vorlegen und prüfen Sie diese unbedingt auf Echtheit. Überlegen Sie, ob Sie den Käufer darum bitten, bereits vor dem Abschluss des Notarvertrages die Kosten für den Notar zu bezahlen oder eine entsprechende Sicherheit zu hinterlegen.

3) Aufnahme von Rückabwicklungsklauseln im Kaufvertrag

Noch schlimmer ist es, wenn Ihr Käufer den vereinbarten Kaufpreis trotz Fälligkeit nicht zahlt. In manchen Fällen tauchen Käufer schlicht unter und sind für den Verkäufer nicht mehr erreichbar. Wenn dann der Immobilienkaufvertrag rückabgewickelt werden soll, stehen unerfahrene Verkäufer oft vor großen Problemen, denn solange der Käufer mit seiner Erwerbsvormerkung im Grundbuch eingetragen ist, ist die Immobilie für einen neuen Verkauf an einen anderen Käufer sozusagen gesperrt. In der Praxis bedeutet dies häufig, dass Sie den Anspruch auf Löschung der Auflassungsvormerkung gerichtlich durchsetzen müssen. Das kostet viel Zeit und Geld. Doch das muss nicht sein, denn an diesen Fall sollte bereits vor der Beurkundung des Kaufvertrags gedacht und entsprechende Klauseln für eine reibungslose Rückabwicklung des Kaufvertrages aufgenommen werden. Die meisten Notare haben die wichtigen Klauseln leider nicht standardmäßig im Vertrag drin. Verkäufer sollten sich daher unbedingt von einer Anwältin oder einem Anwalt für Immobilienrecht bei der Kaufvertragsgestaltung beraten lassen. Eine Standard-Immobilienkaufvertragsprüfung kostet lediglich 299,- € pauschal. Weitere Informationen dazu finden Sie hier. Ich berate Sie gerne und verweise auf meine zahlreichen positiven Bewertungen von zufriedenen Mandanten.

Foto(s): WERNER Rechtsanwälte, Konstanz

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