42,78 € je Anteil am DEGI International? Vergleichsangebot der Allianz ablehnen?

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Die Kosten der fachanwaltlichen Beratung sind sinnvolle Investitionen, um sich vor Fehlvorstellungen zu bewahren. Gerade im Bereich der Altersversorge sind Verluste aus der Kapitalanlage sehr schwer zu verschmerzen. Da man mit Vergleichsabschluss ggfs. auf weitergehenden Schadensersatz verzichtet, ist es sicherlich eine lohnende Investition, Rechtsrat einzuholen, da ggfs. sonst weniger Möglichkeiten bestehen, die gewünschte Altersabsicherung zu erzielen, welche dem Kunden zum Zeitpunkt der Vermittlung versprochen wurden. Dies gilt erst recht, wenn sich eine Rechtschutzversicherung findet, die die Kosten der anwaltlichen Prüfung übernimmt.

Manche Rechtsanwälte empfehlen im Rahmen ihrer Veröffentlichungen, pauschal Klagen einzureichen. Eine derartige Empfehlung ist unseres Erachtens nicht pauschal, sondern erst nach Prüfung und Lage des Falles der richtige Weg. Klar ist, dass derjenige, der seine Rechtsansprüche kennt und durchsetzt, auf Verjährungsfristen achtet. Verjährungsfristen sind nach der Veröffentlichung einiger Rechtsanwälte aber dann kein Problem, wenn der Anleger vorsätzlich falsch getäuscht wurde. Diesen rechtlichen Hinweis halten wir in dieser Allgemeinheit für falsch. Es gibt eine zehnjährige Höchstfrist, innerhalb der geklagt werden muss. Diese Höchstfrist sollte aber aufgrund der Änderungen des Verjährungsrechts in der Vergangenheit jedenfalls noch nicht bis zum 31.12.2011 abgelaufen sein.

Wer anstrebt, seinen wirtschaftlichen Schaden bei der Gegenseite einzufordern, sollte jedenfalls einen versierten Fachanwalt beauftragen. Dies, damit die Erfolgsaussichten einer Klage außergerichtlich geprüft werden, bevor hohe Verfahrenskosten anfallen. Nichts zu tun, ist in dieser Situation schließlich sicherlich das Dümmste, was man tun kann.

Aberdeen Immobilien Kapitalanlagegesellschaft mbH kündigt die Liquidation des Fonds an. Anleger des DEGI International sollen in den nächsten drei Jahren in halbjährlichen Tranchen ausbezahlt werden, die erste erfolgt hierbei im April 2012, wobei die Höhe der Zahlung aber noch ungewiss ist.

Ist es hier sinnvoller, doch das Angebot der Allianz anzunehmen?

Dies sind die Daten, die ein Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalanlagerecht braucht, um Ihnen weiterhelfen zu können:

-       Datum des Kaufs und investierter Betrag

-       Anzahl der Anteile

-       Vermittler (Bank, Versicherungsvermittler)

-       Ggf. Prospekte oder sonstige Unterlagen

Dass man den Fondsanteil am DEGI international in der Vergangenheit als mündelsicher angeboten hatte und dies so prospektiert wurde, halten wir für sehr fragwürdig. Dies, weil die in den Prospekten zitierten Urteile - zum Teil Jahre zuvor ergingen und zwar zu einem Zeitpunkt, als noch der DEGI Fonds als Vorgängerfonds existierte. Als der DEGI International aufgelegt worden war, konnten aber keine Anteile mehr am ursprünglichen DEGI Fonds mehr gekauft werden.

Wer war prospektverantwortlich? Eine spannende Frage in einem wirtschaftsrechtlich sehr anspruchsvollen Fall. Konnte der Vermittler dies zum Zeitpunkt der Vermittlung erkennen?

Das Kennenlernen ist bei uns kostenfrei. Über den Anfall von Gebühren unterrichten wir vorab. Geht aus unserer Sicht nichts, teilen wir dies mit, bevor hohe Gebühren anfallen.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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