Abfindung – wieviel steht mir nach einer Kündigung zu?

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Ihr Arbeitgeber hat Ihnen eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag vorgelegt, weil er das Arbeitsverhältnis mit Ihnen beenden will? Wir klären Sie auf, ob und in welcher Höhe Sie eine Abfindung verlangen können.

Die Zusammenfassung

  • Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es in der Regel nicht
  • Eine (hohe) Abfindung ist oft Verhandlungssache
  • Die Höhe der Abfindung hängt vom Gehalt, der Betriebszugehörigkeit und
  • ein guter Verhandlungsführung durch einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht ab

Recht auf Abfindung

Einen Rechtsanspruch auf eine Abfindung hat ein Arbeitnehmer nur dann, wenn der Arbeitgeber eine Abfindungszahlung im Kündigungsschreiben anbietet. Dies passiert jedoch äußerst selten.

In der Praxis wird eine Kündigung meist ohne einen Abfindungsangebot ausgesprochen. Auch Aufhebungsverträge beinhalten oft keine oder nur eine kleine Abfindung, damit der Arbeitnehmer sein Arbeitsverhältnis freiwillig aufgibt.

Wie bekomme ich eine Abfindung?

Sofern es keinen Rechtsanspruch auf eine Abfindung gibt, stellt sich die Frage, wie der betroffene Arbeitnehmer eine Abfindung bekommen kann.

Die Antwort lautet: Verhandeln.

Denn oft steht der Arbeitgeber vor der Situation, dass eine angestrebte Kündigung auf sehr wackligen Beinen steht. Erhebt der Arbeitnehmer gegen die Kündigung binnen 3 Wochen eine Kündigungsschutzklage, läuft der Arbeitgeber Gefahr, dass die Kündigung für unwirksam erklärt wird.

Rechtsfolge ist die Rückkehr des Arbeitnehmers an seinen Arbeitsplatz. Zusätzlich muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer seit Ausspruch der Kündigung der Lohn ohne Arbeit nachzahlen.

Empfehlung: Fachanwalt für Arbeitsrecht beauftragen

Sowohl die Abfindungsverhandlungen als auch die Vertretung in einem Kündigungsschutzprozess sollten einem Anwalt für Arbeitsrecht überlassen werden, da hier komplexe Rechtsfragen auftreten können.

Mit unserer Erfahrung aus über 1.000 Kündigungsschutzprozessen können Sie sich sicher sein, dass wir das beste Ergebnis für Sie erzielen“ rät Fachanwalt für Arbeitsrecht Jonas Bartlomiejczyk.

Höhe der Abfindung?

Die Höhe der zu verhandelnden Abfindung hängt von einigen Faktoren ab. Wie gut sind die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage? Wie lange sind Sie im Betrieb? Wieviel verdienen Sie derzeit?

Ein guter Fachanwalt für Arbeitsrecht verhandelt regelmäßig ein Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. 

Beispiel:

Seit 10 Jahren im Betrieb bei einem aktuellen Gehalt von 3.000,00 EUR brutto monatlich = 30.000,00 EUR brutto Abfindung.

Abfindung im Aufhebungsvertrag?

Sofern Ihnen der Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag mit einer Abfindung anbietet, dürfte er bereits erkannt haben, dass er Sie gegen Ihren Willen mit einer Kündigung kaum aus dem Unternehmen bekommt.

Voraussichtlich genießen Sie einen einfachen oder besonderen Kündigungsschutz.

Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn:

  • Sie länger als 6 Monate beschäftigt sind und
  • der Arbeitgeber mehr als 10 Vollzeitbeschäftigte hat oder
  • eine Schwerbehinderung, Schwangerschaft, Elternzeit oder Ausbildung vorliegt

Unser Rat: Lassen Sie den Aufhebungsvertrag von einem Profi prüfen

Ein Aufhebungsvertrag kann nämlich viele Fallstricke haben, die nach einer Unterzeichnung nicht mehr beseitigt werden können. Unter Umständen bekommen Sie Probleme mit der Bewilligung von Arbeitslosengeld, haben Ihr Arbeitsverhältnis ggf. zu früh aufgegeben oder haben schlichtweg eine zu niedrige Abfindung akzeptiert.

Die Anwaltskosten übernimmt in der Regel Ihre Rechtsschutzversicherung.

Sie haben keine Rechtsschutzversicherung und die Sorge, dass Ihr Arbeitgeber bald eine Kündigung zustellen könnte? Dann können Sie noch eine Rechtsschutzversicherung abschließen. Diese sollte möglichst gar keine oder eine kurze Wartezeit haben, bis man sie in Anspruch nehmen darf.

Die Anwaltskanzlei Balduin & Partner gehört im Arbeitsrecht zu einer der führenden Kanzleien im Rhein- und Ruhrgebiet. Dies betrifft insbesondere die Beratung und Vertretung von Arbeitnehmern im gesamten Bundesgebiet.


Wir bieten eine kostenfreie Erstberatung an. Mehr Infos finden Sie unter www.balduin-partner.de/arbeitsrecht an

Foto(s): Balduin & Partner

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