Abfindungshöhe bei Langzeitbeschäftigten – worauf es ankommt (Tipps für Arbeitnehmer)

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin.

Um Arbeitnehmer los zu werden, bieten Arbeitgeber „Regelabfindungen“ von einem halben Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr an. Für viele Langzeitbeschäftigte klingen solche Angebote verlockend. Würde es sich für sie aber lohnen, eine höhere Abfindung anzustreben? Falls ja, warum? Dazu der Kündigungsschutz-Experte Anwalt Bredereck:

Ein Arbeitnehmer, der 20 Jahre dabei ist und zuletzt 4000 Euro brutto verdient hat, würde demnach immerhin 40.000 Euro bekommen. Bedenkt man aber, wie viel Geld der Arbeitgeber verlieren würde, wenn er den Arbeitnehmer nach dessen gewonnener Kündigungsschutzklage wieder einstellen müsste, scheint die Abfindung doch nicht so hoch zu sein.

Genauer: Lehnt der Arbeitnehmer das Abfindungsangebot ab, folgt in aller Regel die Kündigung durch den Arbeitgeber. Die dagegen erhobene Kündigungsschutzklage zieht sich nicht selten ein Jahr hin, mitunter länger. Verliert der Arbeitgeber die Klage, muss er dem Arbeitnehmer alle Gehälter nachzahlen. Bei 12 Monaten wären das 48.000 Euro. Hinzu kommen die arbeitgeberseitigen Sozialversicherungsbeiträge, die ebenfalls nachzuzahlen sind und die Kosten, die die Wiedereingliederung des Arbeitnehmers in den Betrieb verursacht. Mehr noch: Eine Wiedereinstellung führt meist zu anhaltenden innerbetrieblichen Problemen beim Arbeitgeber.

Wer also auf dieser Grundlage außergerichtlich oder vor dem Arbeitsgericht um eine höhere Abfindung verhandelt, kann meiner Erfahrung nach bei guten Klagechancen so gut wie immer mehr erreichen, als die „Regelabfindung“. Und Langzeitbeschäftigte haben im Fall einer betriebsbedingten Kündigung regelmäßig gute bis sehr gute Klagechancen. Das liegt unter anderem an der langen Betriebszugehörigkeit, die bei der Sozialauswahl stark ins Gewicht fällt.

Fachanwaltstipp für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: Gehen Sie mit dem Abfindungsangebot Ihres Arbeitgebers zu einem spezialisierten Anwalt/Fachanwalt für Arbeitsrecht. Nutzen Sie die kostenlosen Erstberatungsangebote, um herauszufinden, ob sich eine Nachverhandlung des Angebots oder eine Klage lohnt. Im Fall einer Kündigung sollten Sie den Experten oder die Expertin unverzüglich anrufen, um keinen Fristablauf zu riskieren. Für die Klage haben Sie zwar drei Wochen Zeit nach Zugang des Kündigungsschreibens. Die sofortige Zurückweisung der Kündigung wegen Formmängel, die Ihnen im Hinblick auf die Klage Vorteile bringen würde, ist aber nur innerhalb einer Frist von je nach Fall etwa drei bis fünf Tagen nach der Kündigung zulässig.

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