Abgasskandal EA 288 – Diesel von VW, Audi, Seat und Skoda betroffen

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Der VW-Abgasskandal setzt sich auch bei Fahrzeugen mit dem Dieselmotor EA 288 fort. Der EA 288 ist der Nachfolgemotor des durch die Abgasmanipulationen bekannt gewordenen Motors EA 189 und wird seit 2012 bei Fahrzeugen bis 2 Liter Hubraum der Marken VW, Audi, Seat und Skoda eingesetzt. 

Mit dem neuen Motor ist das Kapitel Dieselskandal bei VW nicht beendet. Naturgemäß will VW von unzulässigen Abschalteinrichtungen bei Fahrzeugen mit diesem Motor nichts wissen. Gerichte sehen das jedoch zunehmend anders und verurteilen den Autohersteller auch bei Fahrzeugen mit dem Motor EA 288 zu Schadenersatz. 

Technisch ist die unzulässige Abschalteinrichtung beim EA 288 anders konzipiert als bei seinem Vorgängermotor. „Im Ergebnis führt sie aber auch zu einer Erhöhung des Stickoxid-Ausstoßes im realen Straßenverkehr. Die Käufer der Fahrzeuge wurden dadurch vorsätzlich sittenwidrig geschädigt und haben Anspruch auf Schadenersatz“, sagt Rechtsanwalt Patrick Balduin. 

Betroffen von den unzulässigen Abschalteinrichtungen sind neben Fahrzeugen der Konzernmutter VW auch Modelle der Töchter Audi, Seat und Skoda. Das zeigen u.a. die Urteile der Landgerichte Offenburg zu einem VW Sharan, Oldenburg zu einem Audi A3 und Darmstadt zu einem Seat Leon bzw. Skoda Octavia.

 

Urteil des LG Offenburg zu einem VW Sharan vom 29.07.2020 – Az.: 3 O 39/20

 

Der Kläger hatte den VW Sharan 2017 mit dem Motor EA 288 als Gebrauchtwagen gekauft. Das LG Offenburg kam zu der Auffassung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird. Das Fahrzeug verfüge über eine Zykluserkennung, die dafür sorgt, dass im Prüfmodus der Abgasausstoß zwar reduziert wird, die Emissionen im realen Straßenverkehr aber wieder steigen. Dem Kläger sei dadurch schon mit Abschluss des Kaufvertrags ein Schaden entstanden.

 

Urteil des LG Oldenburg zu einem Audi A3 vom 06.10.2020 – Az.:  1 O 939/20

 

Der Kläger machte Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei einem Audi A3 2.0 Liter TDI mit dem Motor EA 288, den er 2017 als Gebrauchtwagen gekauft hatte, geltend. Die Klage hatte vor dem LG Oldenburg Erfolg. Durch die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung sei der Kläger vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden und habe Anspruch auf Schadenersatz. Gegen Rückgabe des Pkw habe er Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer.

 

Urteil des LG Darmstadt zu einem Skoda Octavia vom 31.08.2020 – Az.: 13 O 88/20

 

Der Kläger hatte 2017 einen Skoda Octavia gekauft. In dem Fahrzeug kommt der Dieselmotor des Typs EA 288 mit der Abgasnorm Euro 6 zum Einsatz. Der Kläger führte aus, dass in dem Fahrzeug eine Prüfstandserkennung verwendet wird. Diese führe dazu, dass die Stickoxid-Emissionen im Prüfzyklus gesenkt werden, im realen Straßenverkehr aber steigen. Zudem komme ein Thermofenster bei der Abgasreinigung zum Einsatz. Wegen der Verwendung der unzulässigen Abschalteinrichtung machte er daher Schadenersatzansprüche geltend. Das LG Darmstadt folgte seiner Argumentation und sprach ihm Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu.

 

Urteil des LG Darmstadt zu einem Seat Leon vom 21.09.2020 – Az.: 1 O 89/20

 

Ähnlich wie bei dem Skoda Octavia verhielt es sich bei einem Seat Leon. Dieser verfügte allerdings noch über die Abgasnorm Euro 5. Für das Fahrzeug gab es eine freiwillige Rückruf-Maßnahme, bei der ein Software-Update durchgeführt werden sollte. Der Kläger vermutete eine unzulässige Abschalteinrichtung dahinter und machte Schadenersatzansprüche geltend. VW räumte in dem Verfahren sogar ein, dass in dem Motor eine Software verwendet werde, die die Fahrkurve im Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ) erkennt. Dies führe auch zu einer Verbesserung der Emissionswerte im Prüfmodus. Um eine unzulässige Abschalteinrichtung handele es sich dabei aber nicht. Mit dieser Argumentation kam VW beim LG Darmstadt nicht durch. Der Kläger sei getäuscht worden und habe Anspruch auf Schadenersatz, so das Gericht.

 

Zudem hat auch das ARD-Magazin „Report Mainz“ kürzlich über Hinweise auf eine unzulässige Abschalteinrichtung bei einem VW Golf VII mit der Abgasnorm Euro 5 berichtet. 

„VW kann den Abgasskandal nicht zu den Akten legen. Die Urteile zeigen, dass auch bei Fahrzeugen mit dem Motor EA 288 gute Chancen bestehen, Schadenersatz durchzusetzen“, sagt Rechtsanwalt Patrick Balduin. Rückenwind gibt es zudem von der EuGH-Generalanwältin Eleanor Sharpston. Sie hat bereits Ende April deutlich gemacht, dass sie Abschalteinrichtungen grundsätzlich für unzulässig hält, wenn sie im realen Straßenverkehr zu einem erhöhten Emissionsausstoß führen. Ausnahmen seien nur sehr begrenzt möglich. 

Die Kanzlei Balduin & Partner ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet geschädigten Autokäufern eine kostenlose Ersteinschätzung zu ihren rechtlichen Möglichkeiten im Abgasskandal an.

 



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