Abgasskandal – Schadenersatz beim Audi A5 – Verjährung beachten

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Die Audi AG ist im Abgasskandal zu Schadenersatz bei einem Audi A5 3.0 TDI verurteilt worden. Das Landgericht Ulm entschied mit Urteil vom 12. November 2021, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und Audi daher Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß § 826 BGB leisten muss.

Der Kläger hatte den Audi A5 3.0 TDI im April 2017 als Gebrauchtwagen gekauft. Das Fahrzeug ist mit einem 3-Liter-V6-TDI-Motor mit der Abgasnorm Euro 6 ausgestattet. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat für das Modell einen Rückruf wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form der sog. schnellen Aufheizstrategie angeordnet. Diese Funktion sorgt dafür, dass der Stickoxid-Ausstoß unter Bedingungen wie sie im Prüfmodus des NEFZ herrschen, reduziert wird. Unter normalen Betriebsbedingungen im Straßenverkehr ist diese Funktion jedoch kaum aktiv, so dass die Emissionen ansteigen.

Der Kläger ließ das folgende Software-Update zwar aufspielen, machte wegen der Verwendung der unzulässigen Abschalteinrichtung aber auch Schadenersatzansprüche geltend – mit Erfolg. Das Landgericht Ulm stellte fest, dass die Audi AG das Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung in den Verkehr gebracht und so die EG-Typengenehmigung erschlichen hat. Audi habe vorgetäuscht, dass das Fahrzeug uneingeschränkt zulassungsfähig ist. Tatsächlich habe aber der Verlust der Typengenehmigung aufgrund der unzulässigen Abschalteinrichtung gedroht, führte das Gericht aus.

Dem Kläger sei durch die sittenwidrige Täuschung bereits beim Abschluss des Kaufvertrags ein Schaden entstanden. Es könne davon ausgegangen werden, dass er den Pkw bei Kenntnis der unzulässigen Abschalteinrichtung und dem damit verbundenen möglichen Verlust der Zulassung nicht erworben hätte. Der Kaufvertrag sei daher rückabzuwickeln, so das LG Ulm. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs kann der Kläger die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen.

Audi hat innerhalb des VW-Konzerns die größeren Dieselmotoren ab 3 Liter Hubraum entwickelt und hergestellt. Unter dem Code 23X6 musste Audi zahlreiche Modelle auf Anordnung des KBA wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung zurückrufen. „Es bestehen gute Chancen, Schadenersatz durchzusetzen. Das zeigt nicht nur das Urteil des Landgerichts Ulm. Zahlreiche Gerichte, u.a. die Oberlandesgerichte München, Frankfurt, Koblenz, Naumburg oder Hamm haben Audi zu Schadenersatz im Abgasskandal verurteilt“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Betroffenen Audi-Halter, die im Laufe des Jahres 2018 den Rückruf erhalten haben, sollten jetzt handeln. „Aufgrund der dreijährigen Verjährungsfrist droht Ende 2021 die Verjährung der Ansprüche“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

 Mehr Informationen: https://www.bruellmann.de/audi-im-abgasskandal



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