Abgasskandal: Stilllegung von Dieselfahrzeugen droht

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Die Deutsche Umwelthilfe hat vor dem Verwaltungsgericht Schleswig einen Erfolg zu vermelden: Das  Kraftfahrt-Bundesamt hat Autos von VW zu Unrecht genehmigt. Nun droht möglicherweise der Rückruf oder die Stilllegung von Fahrzeugen - auch anderer Hersteller, denn die Deutsche Umwelthlfe führt und plant noch weitere Rechtsstreitigkeiten.

Die Abschaltung der Abgasreinigung bei Außentemperaturen unter zehn Grad, wie sie bei Dieselfahrzeugen, die Volkswagen (VW) unter anderem in den Jahren 2008 und 2009 für typgenehmigte zwei-Liter-Motoren des VW Golf, VW Touran verwendet hat, ist rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Schleswig entschieden (Urt. v. 20.02.22, Az. 3 A 113/18).

Die Deutschen Umwelthilfe (DUH) hat angekündigt,  Rechtsstreitigkeiten gegen das  Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). auch gegen BMW, Mercedes-Benz, Volkswagen, Audi, Porsche sowie der ausländischen Dieselhersteller anzustrengen. Es seien bereits Klagen gegen 118 Freigabebescheide von Autos diverser Hersteller anhängig.Dabei geht es um die Freigabebescheide.

Nachdem der EuGH die zuvor streitige Klagebefugnis der Deutschen Umwelthilfe bejahrt hat, steht eine Klagewelle an.


Das VG Schleswig, verneinte bereits die Frage, ob Abschalteinrichtungen notwendig seien, um Beschädigungen am Motor zu verhindern. Der EuGH erfasse mit "Motor" nur die Kraftmaschine. Andere Bauteile seien nur relevant, wenn von deren  Beschädigung unmittelbare Risiken für den Motor in Form von Beschädigungen oder Unfällen ausgehen und dies dann auch noch eine unmittelbare Bedrohung für die Betriebssicherheit beinhalte. Ein solche Gefahr bestehe nicht, der Vortrag von VW und dem KBA hierzu betreffe Extremszenarien, bei denen sich das Schadensereignis schon vorher abzeichne, so der Vorsitzende Richter Uwe Karstens in der Urteilsbegründung. 


Das Verwaltungsgericht hat sowohl die Berufung als auch die Sprungrevision zugelassen. Es wird also noch einige Zeit bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung vergehen.

Dieselfahrer sind gleichwohl schon jetzt gut beraten, ihre Ansprüche im sogenannten Dieselgate oder Abgasskandal geltend zu machen, bevor diese verjähren.

Gerne beraten und vertreten wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen Händler und Hersteller und gegenüber dem Kraftfahrt-Bundesamt.

Bisher hatte zwar der Bundesgerichtshof eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung verneint und daher Ansprüche abgelehnt, die sich nicht auf die kaufrechtliche Gewährleistung, sondern auf § 826 BGB stützen. Allerdings ist auch hier zu erwarten, dass der EuGH anders entscheiden wird.

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Foto(s): pexels.com/paashuu Paashuu

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