Abmahnkanzlei Negele führt neue Sorte von Schadensersatzansprüchen in einem laufenden Prozess vor dem AG ein

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Die Abmahnkanzlei Negele, Greuter, Zimmel, Beller hat unsere Mandantschaft wegen des vermeintlich illegalen Downloads/Uploads eines Filmwerkes in einer Tauschbörse abgemahnt.

Hierbei stellte sich nun relativ schnell heraus, dass unsere Mandantschaft den illegalen Upload nicht vorgenommen hatte, sondern vielmehr ein Nachbar den illegalen Upload tatsächlich vorgenommen hat.

Unser Mandant hatte dem Nachbarn erlaubt, seinen WLAN zu benutzen und hat ihm hierzu seinen WLAN-Schlüssel übergeben. Gleichzeitig hat unser Herr Mandant mit seiner ehemaligen Lebensgefährtin den Nachbarn intensiv darüber belehrt, dass er keinerlei illegale Seiten besuchen oder gar illegale Downloads vornehmen dürfe.

Der Nachbar versicherte, dass er sich an diese Vorgabe halten werde.

Als schließlich unser Mandant durch die Abmahnkanzlei Negele und Kollegen gerichtlich in Anspruch genommen wurde, legte unser Mandant ein schriftliches Geständnis des Nachbarn vor, wonach unser Mandant ganz offensichtlich als Täter oder Teilnehmer an einer Urheberrechtsverletzung ausschied. Die Kanzlei Negele versucht nun Schadensersatzansprüche für einen sinnlos geführten Prozess gegen unseren Mandanten unserem Mandanten aufzuerlegen.

Wir haben schließlich vor Gericht argumentiert, dass dies zu einer Umgehung der sogenannten sekundären Darlegungslast führen würde.

Der in Anspruch genommene Anschlussinhaber muss gerade nicht Ross und Reiter nennen, um nicht zu haften oder gar die Prozesskosten als Schadensersatz für schuldhaftes Verhalten deshalb zu übernehmen, weil er ja im Vorfeld schon angeben hätte können, dass ein anderer der vermeintliche Täter sei.

Das Gericht hat sich meinen Ausführungen angeschlossen, aber noch keine endgültige Entscheidung über diese Frage getroffen.

Ich werde selbstverständlich darüber wieder berichten. Sollte tatsächlich das Gericht das Risiko der Abmahnkanzlei auf den abgemahnten Anschlussinhaber überwälzen, dass sie auch tatsächlich den richtigen erwischt haben, wäre dies meiner Meinung nach ein rechtlicher Skandal.

Wir können Ihnen sehr gut helfen, weil wir tatsächlich Erfahrung aus Tausenden Abmahnungen haben.

Wir helfen gerne!

Georg Schäfer

Rechtsanwalt


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