Abmahnkanzleien klagen verjährte Forderungen wegen angeblicher Urheberrechtsverstöße/Filesharings ein

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Im Jahr 2014 sind unserem Büro bereits zahlreiche Klagen verschiedener einschlägig bekannter Abmahnkanzleien zugegangen, in denen Schadenersatzforderungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen aus dem Jahr 2009 eingeklagt werden.

Hier sollte kurzfristig anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit und des Klageverfahrens gehen im Falle des Unterliegens immer zulasten der klagenden angeblichen Rechteinhaberin, die nicht selten aus abgetretenem Recht klagt.

Mittlerweile gibt es einige gerichtliche Entscheidungen, in welchen klargestellt wird, dass bei Filesharing-Abmahnungen die 3-jährige Verjährungsfrist gilt.

Die Frist beginnt demnach bereits nach der Feststellung der Daten des angeblichen Verletzers und nicht erst ab dem Datum des ersten Abmahnschreibens.

Oftmals werden zum Zwecke der Verjährungshemmung auch Mahnbescheide beantragt. Auch insoweit ist eine sorgfältige Überprüfung erforderlich, um festzustellen, ob die behaupteten Forderungen nicht bereits längst verjährt und daher nicht mehr zu bezahlen sind.

Auch inhaltlich sind die Klagen fehlerbehaftet.

Spätestens seit der Entscheidung des Landgerichts Berlin im einstweiligen Verfügungsverfahren (Az. 16 O 55/11) und der Entscheidung des Oberlandesgerichtes Köln (Az. 6 W 242/11) sollte allen klar sein, das die Ermittlungen von Logfirmen, die von vermeintlichen Rechteinhabern beauftragt werden, gerichtsverwertbar fehlerbehaftet sind.

Uns vorliegende Einzelfallentscheidungen machen deutlich, dass keinesfalls alles so glasklar bzw. gerichtssicher bewiesen ist, wie manche Abmahner es im Rahmen ihrer Abmahnschreiben den Betroffenen vor Augen führen. Es lohnt sich immer, für sein Recht zu kämpfen, denn Recht bekommt nicht der, der Recht hat, sondern der, der es sich notfalls vor Gericht holt.

Über diesen Sachverhalt informiert Sie unser auf dem Gebiet des Internet- und Urheberrechts spezialisierter Rechtsanwalt Dirk Witteck. Besuchen Sie den Autor auch bei XING oder Facebook.


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