Abmahnung 2011 durch U + C Rechtsanwälte aus Regensburg

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Ganz großes Kino liefern im Jahr 2011 bisher die Rechtsanwälte U + C aus Regensburg. Insbesondere mit der Angabe einer Postfachadresse auf dem Briefkopf punkten die Kollegen.

Hier sollte jedem Betroffenen sofort klar sein, das etwas nicht stimmt.

Wer ausschließlich für Filmchen mit nicht jugendfreiem Inhalt abmahnt und nicht mal eine richtige Adresse anzugeben vermag: Kann der es mit seiner Abmahnung ernst meinen? Sie dürfen zu Recht zweifeln.

Spannend wird es vor allem, wenn die Herren von U + C auf zwei A4 Seiten kurz und knapp den Vorwurf darlegen, Geld fordern und nicht einmal darlegen, um was es eigentlich geht. Es wird pauschal ins Blaue hinein eine Urheberrechtsverletzung behauptet, ohne auch nur ansatzweise Beweis anzubieten.

Aber auch hier gilt, dass man das Abmahnschreiben auch immer noch später zum Feuermachen verwenden kann. Erst mal muss man auch hierauf reagieren.

Wie aber gibt man eine Unterlassungserklärung ab, wenn kein betroffenes Werk genannt ist. Am besten ist es in solchen Fällen wohl, dies dem Rechtsanwalt zu überlassen. Dieser kann zunächst eine allgemeine, alle Werke des Mandanten der U + C betreffenden Werke abgeben.

Damit ist man erst mal auf der sicheren Seite.


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