Abmahnung „Arrow“ von Waldorf Frommer im Auftrag von Warner Bros.

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Abmahnung „Arrow“ von Waldorf Frommer im Auftrag von Warner Bros. – Was ist das?

Haben Sie eine Abmahnung für „Arrow“ der Waldorf Frommer Rechtsanwälte erhalten? Warner Bros. lässt viele der beliebten US-Serien durch die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer in München wegen des vermeintlich illegalen Downloads in sogenannten Internettauschbörsen abmahnen.

Was ist eine „Arrow“-Abmahnung?

In einer „Arrow“-Abmahnung verlangen Waldorf Frommer Rechtsanwälte in der Regel die Abgabe einer Strafbewehrten Unterlassungserklärung, Schadensersatz und verauslagte Anwaltskosten für die Verfolgung der Urheberrechte von beispielsweise hier Warner Bros.

Was sollte ich bei einer „Arrow“-Abmahnung nicht tun?

Sie sollte auf keinen Fall untätig bleiben. Notieren Sie die in der Regel kurz gewählte Frist sorgfältig und nehmen Sie keinen Kontakt mit der Abmahnkanzlei Waldorf Frommer auf. Es handelt sich hier um ausgesprochene Profis und die marktführende Anwaltskanzlei in Sachen Urheberrechtsverletzungen. Sie werden sich keinen Gefallen tun, wenn Sie sich auf einen Disput mit einem der Rechtsanwälte aus der Anwaltskanzlei Waldorf Frommer einlassen.

Wir kennen Waldorf Frommer und haben jeden Tag mit diesen zu tun. Suchen Sie daher besser den Rat eines fachkundigen Anwalts für Urheberrecht und lassen Sie sich ausführlich beraten.

Was sollten Sie tun?

Wie eben erwähnt, sollten Sie dringend einen fachkundigen Anwalt für Urheberrecht um Rat bitten.

Wir haben seit vielen Jahren Erfahrung mit mehreren tausend Abmahnungen dieser Art und wissen, wie wir Ihnen im konkreten Einzelfall helfen können. Unterschreiben sie nichts und zahlen Sie nichts, bevor sie mit uns gesprochen haben. Jeder Fall ist anders.

Wenn beispielsweise mehrere Personen einen Anschluss nutzen, ist es durchaus denkbar, dass der Anschlussinhaber, der abgemahnt wurde, weder als Täter, noch in sonstiger Weise als Störer haftet.

Machen sie keine Experimente im Internet bei einer „Arrow“-Abmahnung

Sie wissen nicht, wer die Angebote in der Unterlassungserklärung modifiziert oder abgeändert hat. Möglicherweise verschlimmert sich ihre Lage dadurch, dass Sie eine falsche, zu weit gehende Unterlassungserklärung abgegeben haben, an die Sie ein Leben lang gebunden sind.

Wenn Sie als Täter ausscheiden, müssen Sie auch keine Unterlassungserklärung abgeben.

Rufen Sie uns gene an, dann geben wir Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles.

Christian Giese

Rechtsanwalt


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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