Abmahnung bei Filesharing: Das Märchen von der modifizierten Unterlassungserklärung

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Wenn Sie diesen Artikel lesen, weil Sie eine Abmahnung wegen Filesharing bekommen haben, ist der erste Schock groß und Sie suchen nach schneller Hilfe. Da kommt der Hinweis aus einem Forum, sich eine modifizierte Unterlassungserklärung herunter zu laden und abzuschicken gerade recht.

Die modifizierte Unterlassungserklärung ist zwar ein erstes Reaktionsmittel, Weiteren Ärger vermeidet man aber nur, wenn man einige wichtige Hinweise beachtet. Die modifizierte Unterlassungserklärung ist kein „Allerheilmittel", mit dem Sie in jedem Fall weiterem Ärger aus dem Weg gehen.

Zunächst sollte man sich klar machen, was eine Unterlassungserklärung eigentlich ist. Die Erklärung, die jeder Abmahnung beigefügt ist, wurde von dem Anwalt des Abmahners zu dessen Gunsten verfasst. Die vorgefertigte Erklärung soll natürlich dem Abmahner den größtmöglichen Nutzen bringen. Ihnen sollen demgegenüber so viele Pflichten wie möglich auferlegt werden.

Wenn Sie also die Ihnen vorliegende Unterlassungserklärung unterschreiben, ist das ein Schuldeingeständnis. Sie erkennen vor allem die Abmahnkosten und Schadensersatzforderungen an. Wenn Sie diese Kosten nicht begleichen, weil Sie nach dem ersten Schock der Meinung sind, zu Unrecht in Anspruch genommen worden zu sein, kann die unterzeichnete Erklärung in einem Gerichtsverfahren nur schwer wieder korrigiert werden. 

Die Modifizierung der Unterlassungserklärung dient dazu, kein Schuldeingeständnis abzugeben und die Kosten nicht anzuerkennen. Gleichwohl wird aber die Wiederholungsgefahr ausgeräumt, dass von Ihrem Anschluss aus keine neue Urheberrechtsverletzung ausgeht.

Die Ihnen übersandte Unterlassungserklärung kann bzw. sollte in folgenden Punkten abgeändert werden.

  • Modifikation hinsichtlich der Verbindlichkeit
  • Begrenzen der Reichweite des geltend gemachten Anspruches (Begrenzung der Unterlassung auf ein konkretes Lied/einen konkreten Film)
  • Modifikation hinsichtlich der verlangten Vertragsstrafe
  • Abändern von Abmahnkosten oder der Schadensersatzforderung
  • Klarstellung der Haftung, etwa wenn Kinder oder Mitbewohner die Rechtsverletzung begangen haben

Sie können die modifizierte Unterlassungserklärung auch selbst vorbereiten und abschicken, wenn die vorgenannten Punkte bedacht werden. Der Abmahner muss Ihre Erklärung aber nicht akzeptieren, da Sie ihm lediglich ein neues Angebot machen. Die Abmahnkanzlei ist nicht gehindert, dennoch eine einstweilige Verfügung vor Gericht zu beantragen. Diese zusätzlichen Kosten hätten Sie dann ebenfalls zusätzlich zu den Kosten der Abmahnung zu tragen.

Rechtsanwalt Khan

Anwaltskanzlei Gerold, Rechtsanwälte vor Ort in Ronnenberg/Emplede und natürlich auch online unter www.kanzlei-gerold.de.


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