Abmahnung C-S-R für Gedast GmbH

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Die Rechtsanwaltskanzlei C-S-R mahnt im Auftrag der Firma Gedast GmbH Urheberrechtsverletzungen an geschützten Filmwerken ab. Nach Angaben des Rechtsanwalts ist die Gedast GmbH Inhaberin der ausschließlichen Nutzungsrechte an ausgewählten Filmen der Herstellerfirma Purzel Video GmbH. Es handelt sich bei dem streitgegenständlichen Filmmaterial um Filmwerke aus dem pornografischen Bereich.

Den Abgemahnten wird ein unerlaubtes Angebot der Filme in sog. Internet-Tauschbörsen vorgeworfen (durch ein vorheriges Herunterladen).

Die Abmahnung enthält die Aufforderung zur Abgabe der beigefügten strafbewehrten Unterlassungserklärung und zur Löschung evtl. zwischenzeitlich angefertigter Kopien.

Zur außergerichtlichen Beilegung der Angelegenheit wird die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 650,00 EUR angeboten. 

Haben Sie eine Abmahnung der Anwaltskanzlei C-S-R erhalten, sollten Sie unbedingt von einer voreiligen Unterzeichnung der beigefügten Unterlassungserklärung absehen. Die den Abmahnschreiben beigefügten Unterlassungserklärungen sind in der Regel für die Adressaten rechtlich nachteilig verfasst. Durch Ihre Unterschrift erkennen Sie die Verletzungshandlung in vollem Umfang an.

Ebenfalls sollten Sie nicht überstürzt die Zahlung des Vergleichsbetrages veranlassen.

Reine Untätigkeit ist jedoch die denkbar schlechteste Lösung. Ein Verstreichenlassen der Fristen zur Abgabe der Unterlassungserklärung kann zu einer einstweiligen Verfügung mit erheblich höheren Kosten führen.

Wenden Sie sich an spezialisierte Rechtsanwälte um die Angelegenheit eingehend zu prüfen.

Sievers & von Rüden Rechtsanwälte, Berlin


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