Abmahnung der ABB Asea Brown Boveri Ltd. durch Taylor Wessing wegen Markenrechtsverletzung

  • 2 Minuten Lesezeit

Abmahnung der ABB Asea Brown Boveri Ltd. durch die Kanzlei Taylor Wessing wegen Markenrechtsverletzung

Der Abmahner

Zurzeit mahnt die ABB Asea Brown Boveri Ltd. ab. Das Unternehmen mit Sitz in der Schweiz ist in der Energiebranche tätig. Der Unternehmensname „ABB“ ist dabei auch markenrechtlich geschützt. Bei den markenrechtlichen Abmahnungen wird das Unternehmen von Taylor Wessing vertreten.

Der Vorwurf

Dem Abgemahnten wird in der uns vorliegenden Abmahnung der Vorwurf gemacht, im eigenen Onlineshop eine Antenne angeboten zu haben und diese mit der Marke „ABB“ zu bewerben. Darin sei ein Verstoß gegen das Markenrecht zu erkennen, da die Verwendung der Marke nur dem Inhaber oder lizenzierten Nutzern erlaubt ist. 

Die Forderung

Der Abgemahnte wird aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Diese regelt für den Fall eines Zuwiderhandelns eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.100 €. Außerdem sollen die entstandenen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.973,90 € aus einem Gegenstandswert von 100.000 € übernommen werden. 

Unsere Einschätzung

Markenrechtliche Abmahnungen sind grundsätzlich sehr ernst zu nehmen. Eine eingetragene Marke darf nur der Markeninhaber oder von ihm autorisierte Personen oder Unternehmen benutzen. Bevor Sie also im Rechtsverkehr einen Artikel mit einem Namen oder Begriff bewerben, sollten Sie immer sicherstellen, dass dieser keine eingetragene Marke ist. 

Unser Rat 

Die mitgeschickte Unterlassungserklärung sollte – auch wenn sich der Vorwurf bewahrheitet – nicht vorschnell unterschrieben werden. Stattdessen sollte hier eine anwaltliche Prüfung erfolgen und eine modifizierte Unterlassungserklärung zu Ihren Gunsten erstellt werden. Ansonsten besteht künftig die latente Gefahr der Geltendmachung von hohen Vertragsstrafen, welche schnell existenziell werden können.

Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung in einem telefonischen Erstgespräch vor. 

Wir prüfen, ob die Abmahnung gerechtfertigt ist und ob überhaupt eine Unterlassungserklärung abgegeben werden muss. 

Nötigenfalls erstellen wir im Rahmen einer Mandatierung eine für Sie optimierte Unterlassungserklärung, welche die für Sie mit einer solchen Erklärung einhergehenden Risiken auf ein angemessenes Minimum beschränkt.

Auch setzen wir uns dafür ein, die geltend gemachten Kosten weitestgehend zu reduzieren. Insoweit übernehmen wir die gesamten Vertragsverhandlungen. 

Sprechen Sie uns an und wir helfen Ihnen gerne!

Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig , DSB (TÜV)

Beiträge zum Thema