Abmahnung der allnatura Vertriebs GmbH & Co. KG über Rechtsanwalt Michael Richter

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Haben Sie eine Abmahnung von Rechtsanwalt Michael Richter (Anwaltskanzlei in den ZOB-Arkaden) für die allnatura Vertriebs GmbH & Co. KG wegen Werbung mit dem Begriff „schadstofffrei“ erhalten? Dann empfehle ich Ihnen, sich in der Angelegenheit anwaltlich beraten zu lassen.         

Mir liegt aktuell eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der allnatura Vertriebs GmbH & Co. KG vor. Die Abmahnung bezieht sich auf die Bewerbung von Möbeln unter Verweis auf die Schadstofffreiheit. Zur Begründung wird ausgeführt, dass die Produkte tatsächlich nicht komplett schadstofffrei sein können, weshalb eine wettbewerbswidrige Irreführung nach § 5 UWG vorliege.

Mit der Abmahnung wird zunächst eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Die geforderte Erklärung ist nach meiner Auffassung zu weit gefasst und sieht im Übrigen eine feste Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 Euro pro Verstoß vor. Des Weiteren werden Abmahnkosten auf Grundlage eines Gegenstandswertes von 20.000,00 Euro bei Berücksichtigung einer 1,5-Geschäftsgebühr zuzüglich Auslagenpauschale, insgesamt 1.133,00 Euro geltend gemacht.

Wenn auch Sie eine Abmahnung der allnatura Vertriebs GmbH & Co. KG von Rechtsanwalt Michael Richter (Anwaltskanzlei in den ZOB-Arkaden)erhalten haben und zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert werden, empfehle ich Ihnen, sich in der Angelegenheit anwaltlich beraten zu lassen. Sie haben verschiedene Möglichkeiten, auf die Abmahnung zu reagieren. Gerne erläutere ich Ihnen die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen.

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Rechtsanwalt Andreas Kempcke

Fachanwalt für IT-Recht


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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