Abmahnung der APW Rechtsanwälte & Notare i.A.d. Universal Pictures International Germany GmbH – „47 Ronin"

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Die APW Rechtsanwälte und Notare wurden von der Universal Pictures International GmbH beauftragt Anschlussinhaber wegen illegalen Uploads des Films „47 Ronin“ abzumahnen.

Die Betroffenen sollen innerhalb einer sogenannten Online-Tauschbörse anderen Nutzern den US-amerikanischen Samurai-Film „47 Ronin“ zum Download angeboten und somit widerrechtlich öffentlich zugänglich gemacht haben.

Viele der Abgemahnten können sich diesen Vorwurf nicht erklären. Jedoch ist insbesondere bei Online-Tauschbörsen zu beachten, dass durch das Herunterladen von Dateien auf derartigen Seiten gleichzeitig bereits auf dem eigenen Rechner befindliche Inhalte automatisch anderen Usern zur Verfügung gestellt werden. Dieses zur Verfügung stellen ist jedoch ein urheberrechtlich geschütztes Recht des Urhebers bzw. des Rechteinhabers und stellt daher bereits eine Urheberrechtsverletzung dar.

Im Namen ihrer Mandantschaft fordern die APW Rechtsanwälte und Notare die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung innerhalb einer kurzen Frist und die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags in Höhe von 530,00 Euro.

Wie soll ich mich bestmöglich verhalten, wenn auch ich eine Abmahnung bekommen habe?

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie Ruhe bewahren und die folgenden Handlungsempfehlungen beherzigen: 

  1. Nichts unterschreiben!
  2. Nicht voreilig zahlen!
  3. Keinen Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen!
  4. Rechtsanwalt aufsuchen!
  5. Frist wahren!

Es ist sehr wichtig, dass Sie keine übereilten Handlungen tätigen, da diese Ihre Position verschlechtern könnten. Sie sollten stattdessen einen Rechtsanwalt kontaktieren, der sich auf das Urheberrecht spezialisiert hat und für Sie die Rechtmäßigkeit der geltend gemachten Ansprüche überprüfen kann. Dieser kann Ihnen sodann die gegebenen Verteidigungsmöglichkeiten aufzeigen.

Die mitgeschickte Unterlassungserklärung sollte abgeändert werden, da sie zu Gunsten der gegnerischen Partei formuliert wurde. Ein fachkundiger Rechtsanwalt kann Ihnen bei der Abfassung einer modifizierten Unterlassungserklärung, die nur die nötigsten Angaben enthalten sollte, behilflich sein.

Weiterhin sollte überprüft werden, ob Sie überhaupt Täter der begangenen Urheberrechtsverletzung sind oder nur als Störer in Haftung genommen werden können. Dies muss stets individuell geprüft werden und kann nicht pauschal beantwortet werden.

Falls auch Sie eine Abmahnung der APW Rechtsanwälte und Notare im Namen der Universal Pictures International GmbH wegen illegaler Verwertung des Films „47 Ronin“ erhalten haben, sollten Sie unser Team von Abmahnhelfer.de kontaktieren. Wir greifen auf jahrelange Erfahrungen hinsichtlich der Abwehr von Filesharing-Abmahnungen zurück und können Ihnen dank Pauschaltarifen unsere Leistungen bundesweit zu sehr fairen Preisen anbieten. Rufen Sie uns an unter der Nummer: 0800 – 866 22 66 und nutzen Sie unser kostenloses Erstgespräch, um uns Ihren Fall zu schildern und eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!


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