Abmahnung der Blom Deutschland GmbH durch die Anwaltskanzlei Meissner & Meissner

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Die Blom Deutschland GmbH lässt durch die Anwaltskanzlei Meissner & Meissner in Berlin vermeintliche Verstöße gegen Urheberrechte abmahnen. In den uns bereits vorliegenden Abmahnungen wird mitgeteilt, die Blom Deutschland GmbH sei darauf aufmerksam geworden, der Abgemahnte habe Luftbilder, an denen der Blom Deutschland GmbH Rechte zustünden, öffentlich zugänglich gemacht.

In den Abmahnschreiben werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die Zahlung von Schadens- und Aufwendungsersatz und die Erstattung der Abmahnkosten verlangt.

Der Abmahnung beigefügt wird eine vorformulierte Unterlassungserklärung mit einer festen Vertragsstrafenregelung.

Geben Sie nicht unüberlegt eine Unterlassungserklärung ab.

Durch die Abgabe der Unterlassungserklärung wird mit der Gegenseite ein Vertrag geschlossen, aus dem im Falle eines weiteren Verstoßes eine Vertragsstrafe geltend gemacht werden kann.  Da von der Unterlassungsverpflichtung auch Beseitigungspflichten umfasst sind, gilt es einige Besonderheiten zu beachten. Insbesondere im Internet sind die Beseitigungspflichten umfangreich und nicht immer leicht nachzukommen. Geben Sie nicht ungeprüft und ohne Berücksichtigung der gesamten Umstände die geforderte Unterlassungserklärung ab.

Lassen Sie sich vor der Abgabe einer Unterlassungserklärung unbedingt fachkundig beraten.

Sie wurden auch von der Blom Deutschland GmbH aus Schorndorf durch die Kanzlei Meissner & Meissner abgemahnt?

Unser Rat:

  • beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzten Fristen
  • geben Sie nicht ungeprüft die vorgeschlagene Unterlassungserklärung ab
  • lassen Sie sich umfassend über die Konsequenzen der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung beraten
  • zahlen Sie nicht ungeprüft die geforderten Beträge
  • lassen Sie sich fachkundig beraten


Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Schreiben Sie eine E-Mail an h.vollprecht@sievers-kollegen.de oder rufen Sie an 030 – 32301590.


Wir unterstützen Sie nach dem Erhalt einer urheberrechtlichen Abmahnung.


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