Rechtliche Grundlagen bei der Unternehmensgründung

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Neben der Klärung steuerrechtlicher Aspekte und der Wahl der passenden Rechtsform sollten eine Vielzahl weiterer Rechtsnormen und Grundlagen beachtet werden, damit ein Unternehmen auch langfristig Erfolg haben kann.

1. Firmierung und Marken

Am Anfang steht die Entscheidung, welchen Namen das Unternehmen tragen soll oder wie die Produkte gekennzeichnet werden sollen.  

Bei der Benutzung des Unternehmenskennzeichens und der Marke sind Verstöße gegen Marken- und Kennzeichnungsrechte denkbar. Vor der Wahl sollte daher geprüft werden, ob die Benutzung nicht gegen ältere identische oder ähnliche Marken- oder Kennzeichenrechte Dritter verstößt. Anderenfalls könnten auch nach Jahren Inhaber älterer Rechte Ansprüche auf Unterlassung, Auskunftserteilung und Schadensersatz geltend machen.

Führt eine Recherche dazu, dass der Benutzung keine älteren Rechte entgegenstehen, sollte die eigene Marke auch durch eine Markenanmeldung geschützt werden.   

2. Online-Auftritt

Auch bei der einfachsten Webseite sind verschiedene Rechtsvorschriften zu beachten. So muss ein vollständiges Impressum eingebunden werden, als auch datenschutzrechtliche Vorschriften beachtetet werden.  

In einem Online-Shop sind zusätzliche Regelungen des Fernabsatzes zu beachten. So muss ein Unternehmer den Verbraucher über sein Widerrufsrecht belehren. Zudem sind in bestimmten Branchen spezielle Gesetzte zu beachten (z.B. TextilKennzG, ElektroG, Pkw-EnVKV). Für alle Branchen relevant ist das VerpackG und die PAngV. Auch der Bestellablauf in Onlineshops selbst unterliegt festen gesetzlichen Regelungen.

Bei Missachtung riskiert man Abmahnungen und gerichtliche Verfahren, aber auch den Verlust eigener Ansprüche.

3. Rechtmäßige Werbemaßnahmen

Um die Bekanntheit des Unternehmens oder die der Produkte zu steigern, stehen eine Menge von Werbemöglichkeiten zur Verfügung. Ob nun klassische Flyer, E-Mail-Marketing oder Social Media Auftritte gewählt werden, immer müssen die rechtlichen Rahmenbedingen eingehalten werden. Hier ist vor allem das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) zu beachten. Danach sind bestimmte Handlung generell rechtswidrig (z.B. Irreführung über die Echtheit von Bewertungen, unwahre Angaben). Wettbewerbswidrig handelt auch, wer wesentliche Informationen vorenthält.

4. Urheberrechte

Vor der Verwendung von Fotografien oder Videos auf der Webseite oder in anderen Werbematerialien sollten die Urheberrechte geklärt sein. Der Verwender eines urheberrechtlich geschützten Werkes muss beweisen können, dass das Werk für die konkrete Art verwendet werden darf. Im Zweifel ist die gesamte Rechtekette zu überprüfen und nachzuweisen. Daneben sind die Persönlichkeitsrechte der Personen zu achten, die auf dem Foto oder dem Video zu sehen sind. Eine Einwilligung von den Abgebildeten muss vorliegen.

Bei Verletzung der Urheber- oder Persönlichkeitsrechte stehen dem Verletzten Unterlassungs-, Auskunfts-, und Schadenersatzansprüche zu.

5. Verträge, AGB, Forderungsdurchsetzung

Existenzgründer sollten bereits zu Beginn rechtssichere Verträge und Allgemeine Geschäftsbedingen (AGB) vorhalten können. Vor allem gegenüber Verbrauchern (B2C) unterliegen die Möglichkeiten der Ausgestaltung von vertraglichen Regelungen vielen Schranken. Aber auch im B2B-Bereich ist nicht alles möglich.  

Neben den rechtssicheren Verträgen ist auch ein durchdachtes Forderungsmanagement sinnvoll, um Zahlungsansprüche erfolgreich durchsetzen zu können.

Gerne unterstütze ich Sie als Existenzgründer bei den genannten Themenkreisen.



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