Abmahnung der Cartier International AG durch Norton Rose Fullbright LLP Rechtsanwälte / Trinity

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Wir berichten über eine Abmahnung der Cartier International AG, Hinterbergstraße 22, CH-6312 Steinhausen durch die Kanzlei Norton Rose Fullbright LLP Rechtsanwälte. Gegenstand der Abmahnung ist eine markenrechtliche Verletzung des Kennzeichens „Trinity“ durch Schmuck, bei dem in der Modellbezeichnung auch der Zusatz „Trinity“ enthalten ist. In der Vergangenheit war dies bereits bei Uhren des Herstellers Daniel Wellington der Fall, welcher u.a. das Modell „Classic Trinity Lady“ vertrieb. 

1. Was ist passiert?

Die Kanzlei Norton Rose Fullbright rügt eine Verletzung der Markenrechte an der Marke „Trinity“, die bei dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) unter der Reg.Nr. 1053715 für die Klassen 14, 18, 21, 26, unter der Reg. Nr. 39708318 für die Klasse 34 und unter der Reg. Nr. 010520245 für die Klasse 09, jeweils als Wortmarke, geschützt ist.

2. Was wird gefordert?

Für die Firma Cartier International AG wird neben der Unterlassung auch Auskunft über den tatsächlichen Umfang der Verletzungshandlungen gefordert. Der Abmahnung ist eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt, mit der eine bezifferte Vertragsstrafe von 12.500,00 EUR verbunden sein soll.

Die Abmahnkosten (Rechtsanwaltskosten) der Kanzlei Norton Rose Fullbright LLP Rechtsanwälte werden in einem Fall auf Grundlage eines Gegenstandswerts in Höhe von 300.000,00 EUR berechnet. Die Rechtsanwaltsgebühren für die Abmahnung bei einer 1,3-fachen Geschäftsgebühr betragen dann 3.260,90 EUR ohne MwSt.

3. Unsere Empfehlung

Haben Sie auch eine solche Abmahnung erhalten oder befinden Sie sich bereits im gerichtlichen Verfahren? Rufen Sie uns an! Die Prüfung Ihrer Unterlagen und unsere Ersteinschätzung sind für Sie kostenlos. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail, per Fax oder Post (unsere Kontaktdaten finden Sie auf der rechten Seite). Wir sind bundesweit für Sie da. Wir haben in über 10 Jahren zahlreiche marken-, urheber- und wettbewerbsrechtliche Verfahren geführt. Bei uns sind Sie bestens aufgehoben! Darüber hinaus raten wir, nichts zu übereilen und bis zu einer kompetenten Beratung diese Regeln zu befolgen:

a. Nehmen Sie keinen Kontakt mit der Gegenseite auf.
b. Geben Sie keine Erklärung ab, erteilen Sie keine Auskunft und leisten Sie keine Zahlungen.
c. Vernichten Sie einstweilen keine Ware und rufen Sie diese auch noch nicht zurück.
d. Rufen Sie uns sofort an und lassen Sie sich durch einen Spezialisten beraten.

4. Warum wir?

Das Markenrecht gehört in den Bereich „Gewerblicher Rechtsschutz”. Alle Rechtsanwälte unserer Kanzlei Dr. Damm & Partner sind Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz. Dr. jur. Ole Damm hat zudem zu einem Thema mit Bezügen zum Gewerblichen Rechtsschutz promoviert. Wir haben über 10 Jahre Erfahrung im Umgang mit Abmahnungen im Gewerblichen Rechtsschutz. Wir helfen auch Ihnen im Umgang mit einer Abmahnung oder auch mit der Prüfung Ihres Onlineauftritts. Auf unserer Kanzleiseite finden Sie über 7.000 Urteile und Beiträge zum Bereich Gewerblicher Rechtschutz/IT-Recht, die werktäglich um neue Einträge ergänzt werden.

Wir würden uns freuen, auch Sie erfolgreich vertreten zu dürfen!

Rechtsanwalt Dr. jur. Ole Damm
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwältin Katrin Reinhardt
Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz


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