Abmahnung der CBH Rechtsanwälte im Namen von FAST Fashion Brands GmbH erhalten?

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Abmahnung der FAST Fashion Brands GmbH und CBH Rechtsanwälte: Uns erreichte eine Abmahnung der CBH Rechtsanwälte, die für die FAST Fashion Brands GmbH tätig werden. Wir kennen die Abmahnungen der CBH Rechtsanwälte für die FAST Fashion Brands GmbH und vertreten mehrere Mandanten in diesen Fällen.

Abmahnung von FAST Fashion Brands GmbH und CBH: Was wird gefordert?

In den uns vorliegenden Fällen geht es in der Regel um angebliche Markenverletzungen der Anbieter. Gegenstand der Abmahnung von FAST Fashion Brands GmbH und CBH ist der Vorwurf, ein Anbieter habe die Marke „MO“ verletzt.

Die FAST Fashion Brands GmbH ist Inhaberin u. a. der Marken „MO“, „myMO“ und „HOMEBASE“. Die Rechtsanwälte CBH weisen im Rahmen der Abmahnung der FAST Fashion Brands GmbH darauf hin, dass die Marke „MO“ u. a. Schutz für Bekleidungsstücke genieße. Es wird die Abgabe einer umfangreichen Unterlassungserklärung, Schadensersatz und die Erstattung von Anwaltskosten verlangt.

Abmahnung von FAST Fashion GmbH und CBH berechtigt?

Eine Markenverletzung im Sinne des Markengesetzes ist nur dann gegeben ist, wenn der Anbieter im geschäftlichen Verkehr handelt. Mit einem privaten Angebot wird grundsätzlich kein Markenrecht verletzt.

Wer demnach als privater eBay-Anbieter auf eBay Kleinanzeigen ein Produkt, welches für den eigenen Bedarf erworben wurde, mit der Angabe „MO“ bewirbt, handelt nicht im geschäftlichen Verkehr. Die Abmahnung wäre unberechtigt und sollte durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz zurückgewiesen werden. Die Kosten hätte in diesem Fall die Gegenseite zu tragen.

Eine Markenverletzung ist auch nur dann gegeben ist, wenn der Anbieter die Bezeichnung als Marke benutzt. Wird „MO“ als Abkürzung verwendet, etwa für das Wort Modell, oder als abgeschnittener Teil eines vollständigen Worts, kann es an einer markenmäßigen Verwendung fehlen. In diesen Fällen wäre dann kein Markenrecht verletzt.

BGH entscheidet in einem anderen Zusammenhang gegen „MO“ 

Der Bundesgerichtshof kassierte das „MO“-Urteil des OLG Frankfurt (Urteil vom 11.4.2019, I ZR 108/18 – MO). Gegenstand des Rechtsstreits war der Vertrieb einer Damenhose über Amazon unter der Bezeichnung „Bench Damen Hose MO“, was zum Gegenstand einer Abmahnung gemacht worden war. Der BGH konnte nicht feststellen, dass mit dieser Bezeichnung die Herkunftsfunktion der Marke „MO“ beeinträchtigt worden sein soll.

Wie reagiert man auf die Abmahnung der FAST Fashion GmbH und CBH?

Folgende Grundregeln sollten Sie beachten:

  • Ruhe bewahren
  • Fristen einhalten
  • Abmahnung durch versierten Rechtsanwalt überprüfen lassen
  • Unterlassungserklärung nicht voreilig unterschreiben

Sofern Sie eine Abmahnung oder Einstweilige Verfügung erhalten haben, unterstützt Sie Anwaltskanzlei JOHANNES gern bei der Klärung der Rechtslage und des weiteren Vorgehens. Unsere Kanzlei für Wirtschafts- und Medienrecht bietet Ihnen eine kurze kostenlose Ersteinschätzung. Anwaltskanzlei JOHANNES hat in den letzten Jahren eine Vielzahl markenrechtlicher Abmahnungen bearbeitet. RA Johannes ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, erfahrener Markenanwalt und Spezialist für Markenstreitsachen. 


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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