Abmahnung der Contumax GmbH & Co. KG durch Rechtsanwalt Marko Pietruck

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Die Contumax GmbH & Co. KG mahnt durch RA Marko Pietruck Buch- und E-Book-Händler auf Amazon ab.

Uns liegt eine Abmahnung der Contumax GmbH & Co. KG aus Berlin, vertreten durch RA Marko Pietruck, zur Prüfung vor.

Wenn auch Sie betroffen sind, erfahren Sie hier, wie Sie reagieren sollten.

Der Sachverhalt

Die Contumax GmbH & Co. KG betreibt u. a. die Website www.zeno.org, eine Art online Bibliothek in der eine digitale Sammlung klassischer Literatur angeboten wird. Daneben vertreibt die Firma Literatur in Printform und als E-Books u. a. über Amazon.

Dem Betroffenen wird vorgeworfen, Literatur über Amazon zum Kauf angeboten zu haben und dabei den Verbrauchern suggeriert zu haben Inhaber der urheberrechtliche Nutzungsrechte an dem Werk zu sein (wie bspw. irreführende Copyright- und Rechtinformationen), obgleich es sich um gemeinfrei Literatur handele. 

Dies stelle eine Irreführung i. S. d. § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 UWG dar, weshalb der Contumax GmbH & Co. KG ein Unterlassungsanspruch zustehen würde.

Die Firma fordert die Abgabe einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung binnen Frist sowie die Zahlung von Anwaltsgebühren aus einem Streitwert i. H. v. 20.000,- Euro, mithin 1.171,67 Euro.

Unser Rat

Wettbewerbsrechtliche und schutzrechtliche Abmahnungen sind grundsätzlich ernst zu nehmen. Ignorieren Sie die Forderung drohen gerichtliche Schritte (z. B. in Form eines einstweiligen Verfügungsverfahrens).

Unterzeichnen Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung keinesfalls vorschnell, da derartige vorformulierte Erklärungen des Gegners oftmals viel zu weit gefasst sind und so existenzielle Folgen für Sie haben können. Hier ist eine konkrete Prüfung des Einzelfalls vorzunehmen und nötigenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung zu erstellen.

Schaffen Sie Waffengleichheit und lassen Sie sich noch binnen der Frist anwaltlich beraten.

Der konkrete Vorwurf ist juristisch zu überprüfen. Selbst wenn sich dieser bewahrheiten sollte, kann gleichwohl geprüft werden, ob lediglich eine eingeschränkte, eine sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden kann oder gar weitergehende juristische Schritte sinnvoll sind.

Zudem bestehen oftmals gute Chancen die geltend gemachten Gebühren zu reduzieren, da unseres Erachtens der Streitwert zu hoch bemessen sein dürfte.

Hier kann bares Geld gespart werden!

Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir ein kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor.

Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit bundesweit gern zur Verfügung.

Kontaktformular: https://e-commerce-kanzlei.de/kontakt.html

Ihr Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei.de und Datenschutzbeauftragter (TÜV)



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