Abmahnung der DFB GmbH durch Beiten Burkhardt Rechtsanwälte

  • 2 Minuten Lesezeit

1. Haben Sie eine Abmahnung des Deutschen Fußballbundes (DFB GmbH) erhalten?

Die Kanzlei Beiten Burkhardt Rechtsanwälte ist seitens der DFB GmbH beauftragt, in deren Namen Markenverstöße zu verfolgen. Vorliegend wurde ein Onlinehändler (u. a. tätig auf der Handelsplattform Amazon und im eigenen Onlineshop) wegen angeblicher Verletzung der Wort-/Bildmarke mit der Reg.-Nr. EM 001020338 abgemahnt, weil er ein zum Verwechseln ähnliches Logo verwendet habe.

2. Was fordert Beiten Burkhardt vom Abgemahnten?

Beiten Burkhardt verlangt vom Adressaten im Namen der DFB GmbH zunächst die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, welche in dem uns vorliegenden Fall eine für jeden Fall der Zuwiderhandlung nach billigem Ermessen festzusetzende Vertragsstrafe beinhalten soll.

Des Weiteren werden Auskünfte über die mit dem beanstandeten Logo vertriebenen Waren gefordert.

Die Abmahnkosten werden in der vorliegenden Abmahnung noch nicht beziffert; in vergleichbaren Fällen wurden jedoch Streitwerte von bis zu 300.000,00 Euro festgesetzt, sodass eine mittlere, 1,3-fache Geschäftsgebühr bereits 3.880,47 EUR inkl. MwSt. betragen würde.

3. Wie sollen Sie reagieren?

Wir gehen davon aus, dass Sie gerade eine vergleichbare Abmahnung wegen einer Markenverletzung erhalten haben. Auch wenn es naheliegend erscheint, die bereits vorbereitete Unterlassungserklärung einfach zu unterschreiben, „um die Angelegenheit schnell vom Tisch zu bekommen“, sollten Sie – schon in Anbetracht der viele Jahre lang und mehrere Male drohenden Vertragsstrafe in Höhe von oft mehreren tausend Euro große Vorsicht walten lassen. Sparen Sie hier nicht am falschen Ende. Ist Ihnen z. B. bekannt, dass, wenn Sie auf einer Internethandelsplattform wie Amazon oder eBay handeln, Sie für ein Verhalten des Plattformbetreibers auf Zahlung einer Vertragsstrafe haften können, selbst wenn Sie das Verhalten des Betreibers vorher überhaupt nicht beauftragt haben? Schützen Sie sich vor solchen Fallstricken und rufen Sie uns an, bevor wir Ihnen nicht mehr helfen können und Sie möglicherweise über dreißig Jahre unter einer unkündbaren Unterlassungserklärung leiden.

4. Unsere Empfehlung an Sie:

a. Rufen Sie uns sofort an und lassen Sie sich durch einen Spezialisten beraten.

b. Kontaktieren Sie weder Beiten Burkhardt noch die DFB GmbH!

c. Geben Sie keine mündlichen oder schriftlichen Erklärungen ab, unterschreiben Sie nichts!

d. Geben Sie ohne vorherige anwaltliche Beratung keine Auskunft!

e. Zahlen Sie erstmal keine Abmahnkosten oder Schadensersatz!

5. Warum zu uns?

Ein Fachanwalt ist auch nicht teurer als ein lokaler Allgemeinanwalt. Er hat in der Regel allerdings aufgrund seiner Spezialisierung eine deutlich höhere Erfahrung im Umgang mit Rechtsfällen aus seinem Bereich. Ein Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz hat z. B. eine ganz erhebliche Erfahrung im Markenrecht. Und dies ist entscheidend für DFB-Abmahnungen. In unserer Kanzlei werden ausschließlich Fälle zum Bereich Gewerblicher Rechtsschutz/IT-Recht bearbeitet. Wir konzentrieren uns für Sie auf einen ganz speziellen Rechtsbereich und bilden uns in diesem jedes Jahr fort.

Übrigens: Gerne helfen wir Ihnen auch bei der Absicherung Ihres Verkaufsauftritts, egal ob im eigenen Onlineshop oder auf Internethandelsplattformen, wie eBay oder Amazon. Auf unserer Kanzleiseite finden Sie über 7.000 Urteile und Beiträge zum Bereich Gewerblicher Rechtschutz/IT-Recht, die beinahe werktäglich um neue Einträge ergänzt werden.

Rechtsanwalt

Dr. jur. Ole Damm

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Fachanwalt für IT-Recht


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