Abmahnung der E. & A. Junek GmbH durch HvLS Rechtsanwälte Hämmerling von Leitner-Scharfenberg

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Uns lag eine Abmahnung der E. & A. Junek GmbH, vertreten durch die RAe HvLS, zur Prüfung vor.

Wenn auch Sie betroffen sind, erfahren Sie hier, wie Sie reagieren sollten.

Zum Hintergrund

Die E. & A. Junek GmbH aus Dortmund vertreibt online EDV-Artikel u. a. auf eBay, amazon und unter www.cbo-do.de.

Abmahngefährdet sind Verkäufer auf eBay, die ein gleiches Produktportfolio anbieten.

Der Vorwurf lautet auf Scheinprivaten-Verkauf, sprich dem Betroffenen wird vorgeworfen, gewerblich zu handeln, ohne dies auf eBay entsprechend anzugeben, und somit den nötigen Informationspflichten nachzukommen (Widerrufsbelehrung, Impressum etc.).

Gefordert wird binnen Frist die Abgabe einer vorformulierten Unterlassungserklärung, welche für zukünftige Verstöße gegen die Erklärung die Zahlung einer Vertragsstrafe an die Firma vorsieht. Zudem werden Anwaltsgebühren aus einem Streitwert i.H.v. 10.000,- Euro verlangt, mithin 745,40 Euro.

Was ist zu tun?

Lassen Sie es erst gar nicht zu einer Abmahnung kommen! Wenn Sie gewerblich auf eBay Waren verkaufen, haben Sie eine Vielzahl von Informationspflichten zu erfüllen.

Bereits hier ist anwaltlicher Rat wertvoll.

Sollten Sie bereits eine Abmahnung erhalten haben, so sollten Sie für Waffengleichheit sorgen und sich anwaltlich beraten lassen!

Zunächst ist zu prüfen, ob Sie tatsächlich gewerblich gehandelt haben. Die Rechtsprechung hat zur Abgrenzung eines gewerblichen zu einem privaten Handeln im Internet eine Vielzahl von Indizien aufgestellt. Die genaue Abgrenzung ist für einen juristischen Laien schwer.

Unterschreiben Sie keinesfalls die beigefügte Unterlassungserklärung ungeprüft, da diese oftmals zu weit gefasst ist und so existenzielle Folgen haben kann. Insoweit gilt es zu prüfen, ob im Bedarfsfalle eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden kann.

Hinzu kommt, dass die hier geltend gemachten Anwaltsgebühren überprüft werden sollten, da der Streitwert unseres Erachtens im vorliegenden Fall zu hoch bemessen sein dürfte bzw. zumindest Verhandlungsmöglichkeiten bestehen.

Wir helfen Ihnen!

Sollten auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, stehen wir Ihnen gerne bundesweit mit Rat und Tat zur Verfügung.

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor. 

Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit gern zur Verfügung.

Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)


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