Abmahnung der Firma Oertl wegen Verstoß gegen das ElektroG | Geltungsbereich: Wer ist Hersteller?

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Die Abmahner

Die Firma Oertl Naturbeobachtung (Inhaberin Marcella Oertl) mit Sitz in 95100 Selb lässt wegen Verstößen gegen die Registrierungspflicht nach dem ElektroG abmahnen. Gerügt wird ein wettbewerbsrechtlicher Verstoß nach § 3 a UWG, § 6 ElektroG.

Die Forderung

Unser Mandant soll eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben und die durch die Abmahnung entstandenen Kosten in Höhe von 1.326,44 Euro übernehmen. 

Unsere Einschätzung

Seit Einführung des neuen ElektroG besteht für Hersteller von Elektro- oder Elektronikgeräten eine Registrierungspflicht bei der EAR nach §6 ElektroG. 

Wer Hersteller ist, ist in §3 Nr. 9 ElektroG geregelt. Das bedeutet, dass unter Umständen auch ein Händler, der Geräte, die aus einem anderen Mitgliedstaat der EU oder einem Drittland stammen, erstmalig anbietet als Hersteller im Sinne des ElektroG gelten kann und daher auch der Registrierungspflicht unterliegt. Auch wenn er bloßer Vertreiber ist, muss er die Registrierung des Herstellers, von dem er Geräte erwirbt, überprüfen. 

Unser Rat

Stellen Sie daher sicher, ob Sie als Händler oder Vertreiber im Sinne des ElektroG gelten und halten Sie unbedingt die sich daraus ergebenden Pflichten ein.

Da die Registrierung online erfolgt und dort auch einsehbar ist, haben Abmahner leichtes Spiel. Dies zeigt auch die hohe Zahl der Abmahnungen in diesem Bereich. 

Brauchen Sie Beratung bei der Frage, ob auch Sie zur Registrierung verpflichtet sind oder wurden Sie bereits abgemahnt, so können Sie sich gerne an uns wenden, um individuell die nächsten Schritte zu planen. 

Die beigefügte Unterlassungserklärung sollten Sie nicht ohne vorherige Prüfung durch einen spezialisierten Anwalt unterschreiben, da sie oft viel zu weitgehend und einseitig formuliert ist. Bedenken Sie, dass eine solche Erklärung zeitlich unbefristet gilt und zu hohen Vertragsstrafen führen kann.

Weitergehende Informationen zu unseren Kontaktmöglichkeiten finden Sie auch in unserem Sofort-Hilfeportal www.e-commerce-kanzlei.de/hilfe-anfordern.

Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Unser Service: kostenfreie & unverbindliche Ersteinschätzung.

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In dringenden Fällen erreichen Sie uns natürlich auch telefonisch. Eine Ersteinschätzung ist unverbindlich und kostenfrei.

Weitere Informationen zu dieser Abmahnung finden Sie auch in unserem Rechtsblog auf unserer Kanzleiwebsite.


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