Veröffentlicht von:

Abmahnung der FKP Scorpio Konzertproduktionen GmbH durch Schütz RAe (Taylor Swift- Tickets)

  • 1 Minuten Lesezeit

Mir liegt eine Abmahnung der FKP Scorpio Konzertproduktionen GmbH vom 02.09.2020, ausgesprochen durch die Schütz Rechtsanwälte aus Karlsruhe, zur Bearbeitung vor.

Die FKP Scorpio Konzertproduktionen GmbH betreibt den Ticketverkauf für das mittlerweile abgesagte Konzert der Künstlerin „Taylor Swift“. Meinem Mandanten wird vorgeworfen, eine Vielzahl von Eintrittskarten angekauft und anschließend weiterveräußert zu haben und wird  als Mitbewerber zur Abmahnerin eingestuft.

Vorwürfe:

  • „systematischer Verschleierung“ der „Identität als gewerblicher Weiterverkäufer“ (Schleichbezug-gezielte Behinderung § 4 Nr. 4 UWG) 
  • Irreführung durch Vortäuschen des Besuchsrechtes (Weiterveräußerungsverbot)

Forderungen:

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Zahlung von Abmahnkosten in Höhe von 1.777,00€ (50.000,00€ Streitwert)

Vorgehensweise:

Zunächst sollte durch einen fachkundigen Anwalt überprüft werden, ob tatsächlich ein Wettbewerbsverhältnis besteht, d.h. ein Handeln im gewerblichen Umfange vorliegt.

Von einem gewerblichen Verkäufer spricht man, wenn dieser eine

  • selbständige, 
  • planvolle, 
  • auf gewisse Dauer angelegte,
  • wirtschaftliche Tätigkeit 
  • entgeltlich am Markt anbietet.

Sollte sich bestätigen, dass der Privatanbieter nur zum Schein als solcher auftritt und tatsächlich gewerblich gehandelt hat, so ist ein solches Verhalten unlauter im Sinne des UWG.

Aber auch in solch einem Fall lassen sich die Forderungen reduzieren, so dass sich eine anwaltliche Vertretung in jedem Fall lohnt.

Lassen Sie sich durch einen fachkundigen Rechtsanwalt beraten!

Grundregeln bei Abmahnung:

  • Bewahren Sie Ruhe
  • Beachten Sie die gesetzten Fristen
  • Keine Kontaktaufnahme zum Gegner
  • Leisten Sie keine Unterschriften und/ oder Zahlungen
  • Fachanwalt kontaktieren

DREGER IP LEGAL – Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz in Düsseldorf

Sie haben eine Abmahnung, eine Berechtigungsanfrage, Einstweilige Verfügung oder sogar Klage erhalten? Profitieren Sie von meiner Erfahrung im Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Designrecht und Urheberrecht. Durch meine Spezialisierung kann ich auch für Sie die bestmögliche Verteidigungsstrategie entwickeln. Nutzen Sie meine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung und senden mir die Abmahnung per E-Mail an info@dregeriplegal.de zu.

 

 

 


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dirk Dreger

Beiträge zum Thema